Internet: Zulässigkeit von Gattungsdomains
Im Internet besonders begehrt sind Domains, die Gattungen oder bezeichnende Begriffe wie z.B. "auto.de", "presse.de" oder "geld.de" beinhalten. Solche Begriffe sind als Marke beim deutschen Patentamt nicht eintragungsfähig, da sie freihaltebedürftig sind. Die bloße Verwendung einer derartigen Bezeichnung als Domainname wurde von den Gerichten bislang überwiegend nicht beanstandet. Anders entschied nun das Oberlandesgericht Hamburg:Auch die Verwendung des Domainnamens "mitwohnzentrale.de" stellt ohne entsprechende unterscheidungskräftige Zusätze nach § 1 UWG eine wettbewerbswidrige Behinderung eines Mitbewerbers dar. Das GerichtUrteil des OLG Hamburg 13.07.1999,3 U 58/98,ZAP EN-Nr. 802/99,CR 1999, 779
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