Internet-Domain: Eingriff in das Namensrecht
Die deutsche Gemeinde "Bad Wildbad" klagte erfolgreich gegen einen Internetanbieter, der für sich die Internet-Adresse "badwildbad.com" hatte eintragen lassen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe folgte einer Reihe von erfolgreichen Klagen von Städten und Gemeinden wegen der unbefugten Verwendung ihrer Städte- und Ortsnamen durch andere.Das vorliegende Urteil befasste sich außerdem noch mit einer Reihe interessanter Detailfragen. So wies das Gericht
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.06.1999
6 U 62/99
CR 1999, 783
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