Geschützte Internetdomain "hauptbahnhof.de"
Das Landgericht Köln entschied, dass ein Internetnutzer, der den Domainnamen "hauptbahnhof.de" für den Betrieb eines Internet-Forums mit Fotos von Bahnhöfen und einem Sammlerbereich hat eintragen lassen, den Namen zu Gunsten der Deutschen Bahn AG freigeben muss. Dies begründete das GerichtLandgericht Köln; Az.: 31 O 522/99
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