Domainpfändung doch unzulässig?

Nach einem Beschluss des Landgerichts München I ist die Pfändung von Internetdomains ausnahmslos unzulässig. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 22.09.1999 (11 T 370/99), das Internetdomains wie eine Lizenz als Recht für pfändbar hielt.
Hinweis: Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser für die Internetwirtschaft höchst bedeutsamen Entscheidung steht noch aus.

Beschluss des LG München I vom 12.02.2001; Az.: 20 T 19368/00

 

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