Domain-Name "eltern.de" geschützt

Ein Unternehmen, das sich auf die kommerzielle Vermarktung von Internet-Domains spezialisiert hat, ließ unter anderem den Internet-Namen "eltern.de" auf sich eintragen. Nachdem ein eigenes Internet-Projekt unter diesem Namen, mit dem Informationen und Werbemöglichkeiten zum Thema Eltern vorgesehen waren, scheiterte, bot das Unternehmen die Domain "eltern.de" zur Versteigerung an den Meistbietenden an. Diese Aktion wurde von dem Verlag, der seit den 70er Jahren die Zeitschrift "Eltern" vertreibt, gestoppt. Dieser hatte 1978 die Marke "Eltern" für Druckschriften, Zeitschriften, Magazine und Bücher eintragen lassen.

Trotz des nur beschreibenden Charakters der Marke "Eltern" untersagte das Landgericht Hamburg dem Domain-Händler die Weiterbenutzung der gleichnamigen Internet-Adresse. Eine Medienanalyse ergab einen Bekanntheitsgrad der Zeitschrift "Eltern" bei der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren von 53 %. Hieraus und aus der Gesamtauflage der Zeitschrift von 500.000 Exemplaren schloß das Gericht, daß sich die Marke "Eltern" auf dem Markt derart durchgesetzt hat, daß sie mindestens die Kennzeichnungskraft einer normalen Marke erlangt hat. Unerheblich war für das Gericht, daß die beanstandete Internet-Adresse noch den Zusatz ".de" beinhaltete. Dieser Zusatz, der lediglich der Länderbezeichnung des Anbieters dient, vermochte die Verwechslungsgefahr nicht zu beseitigen. Es wird - so das Gericht - bei den angesprochenen Internet-Teilnehmern die Vorstellung geweckt, daß es sich entweder um ein Angebot des Verlages oder aber zumindest um eine von diesem autorisierte Dienstleistung handelt. Damit bestand die konkrete Gefahr der Verwechslung trotz des technisch zwingenden Zusatzes der Länderbezeichnung.

Urteil des LG Hamburg vom 25.03.1998
315 O 792/97

CR 1999, 47

 

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