Klaus Walter

Fachgebiete/Charakteristika

Klaus Walter, geboren im Jahr 1947, ist Mitglied der Anwaltssozietät im Status eines Außensozius im Büro in Düsseldorf. Herr Walter ist verheiratet und Vater zweier Töchter. Er ist vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Walter berät und vertritt Sie in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht sowie in Berufungsverfahren vor allen Oberlandesgerichten.

Im Erbrecht befasst sich Herr Walter sowohl mit dem Bereich der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch mit dem Bereich der Geltendmachung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist programmiert sind.

Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind die Testamentsvollstreckung, die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, insbesondere unter der Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Altersvorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie die sogenannte Patientenverfügung. All diese Verfügungen sollen sicherstellen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in wichtige Entscheidungen mit eingebunden werden. Um hier den hohen Anforderungen dieser sensiblen Materie gerecht zu werden, absolvierte Klaus Walter 2005 den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Klaus Walter
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Spezialitäten

Rechtsanwalt Klaus Walter, seit 1995 Fachanwalt für Familienrecht, ist als Beauftragter der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Lande Nordrhein-Westfalen ein anerkannter Spezialist auf dem diesem Gebiet.

Ein in der heutigen Zeit häufiges Problem sind Trennungen von Eheleuten und die sich zumeist daran anschließende Scheidung der Ehe. Steht der Entschluss, sich zu trennen, fest, sind neben den Emotionen, die verarbeitet werden müssen, existentielle Fragen zu klären: Was geschieht mit dem gemeinsamen Familienheim? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Müssen, und wenn ja, in welcher Höhe, Unterhaltszahlungen geleistet werden? Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so sind Fragen zum Sorgerecht oder zu Besuchsrechten mit den Kindern zu erörtern. Im Scheidungsrecht wird zwischen der einvernehmlichen, der streitigen und der sogenannten Härtefallscheidung unterschieden; beim Unterhaltsrecht sind es die Bereiche Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Im Bereich Sorgerecht wird erörtert, wer künftig die Interessen der Kinder wahrnimmt und wo die Kinder künftig leben werden, also welcher Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt. Zugleich ist im Rahmen des Umgangsrechts zu klären, zu welchen Zeiten der die Kinder nicht betreuende Elternteil diese besuchen und zu sich nehmen darf.

Zur Vermögensauseinandersetzung gehört die Klärung der Fragen, ob einer der Ehepartner das gemeinsame Familienheim übernehmen und den anderen auszahlen kann oder ob das Haus an Dritte verkauft werden muss. Darüber hinaus gehören hierher auch die Aufteilung von sonstigen Vermögenswerten wie Bankguthaben, Lebensversicherung, Fahrzeugen et cetera, aber auch die Übernahme und der Ausgleich von etwaig vorhandenen gemeinsamen Schulden. Einen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Walter stellt die Gestaltung von Scheidungs- und Vermögensregelungen bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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