Kathi Hartmann

Fachgebiete/Charakteristika

Kathi Hartmann wurde im Jahr 2000 zur Anwaltschaft zugelassen. Rechtsanwältin Hartmann wurde nach beruflichen Stationen in Anwaltskanzleien in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Januar 2003 Mitglied der Anwaltssozietät. Sie ist vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

In der Kanzlei Dr. Stöber, Oehring, Vauth & Partner betreut Rechtsanwältin Hartmann Mandate aus dem Familienrecht und dem Erbrecht.

Frau Hartmann absolvierte 2005 mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht. Rechtsanwältin Kathi Hartmann berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Wird die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament ersetzt, bleibt der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Frau Rechtsanwältin Hartmann hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können zudem Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Seit 2003 trägt Rechtsanwältin Kathi Hartmann zusätzlich die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht”, nachdem sie den Fachanwaltskurs Familienrecht bei der Deutschen Anwalts-Akademie (DAA) erfolgreich absolvierte. Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Familienrecht liegen im materiellen Eherecht, Unterhaltsrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, schließlich des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, des familienrechtlichen Verfahrensrechts und Kostenrechts, des Internationalen Privatrechts im Familienrecht sowie in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei Scheidung einer Ehe führt das Familiengericht den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Dieses Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Das Vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Frau Rechtsanwältin Hartmann versucht daher stets, auch mit der Gegenseite zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig fort.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, kann Ihnen Frau Hartmann in einem persönlichen Beratungsgespräch aufzeigen.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Unterhaltsrecht, also die Durchsetzung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen.

Darüber hinaus betreut Frau Rechtsanwältin Hartmann zahlreiche Fälle im Bereich der sogenannten Härtefallscheidung, insbesondere bei Misshandlung oder Missbrauch von Frauen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Kathi Hartmann
St.-Anton-Straße 56-58
47798 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
0 21 51 / 62 89 00
Telefax
0 21 51 / 62 89 01 00
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.dr-stoeber.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de