Dr. Peter Hock

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Peter Hock, geboren im Jahr 1934, ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und Großvater von drei Enkelkindern. Herr Dr. Hock war lange Jahre Geschäftsführer einer angesehenen Wirtschaftsprüfergesellschaft in Krefeld. Im Anschluss daran trat er 2003 in die Anwaltssozietät Dr. Stöber, Oehring, Vauth & Partner ein. Herr Dr. Hock ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Peter Hock liegen beim Steuerrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie beim Vertragsrecht.

Zum Steuerrecht gehören die Prüfung von steuerrechtlichen Konzeptionen und die entsprechende Beratung im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften oder Änderungen bestehender Gesellschaftsformen und Gesellschaftsverträgen sowie die Beratung bei Errichtung von Unternehmertestamenten. Ein weiterer nicht unwesentlicher Teil ist die Vertretung der Steuerpflichtigen gegenüber den Finanzbehörden sowie die Vertretung bei Differenzen zwischen den Vertragspartnern von Steuerberatungsverträgen. Die Anwaltssozietät arbeitet seit vielen Jahren mit den Steuerberatern Floehr, Hermes und Partner zusammen.

Im Handels-  und Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen zum Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen durch Herrn Dr. Hock dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine GmbH, eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft et cetera handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.

Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag et cetera. Sowohl die Gestaltung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Dr. Hock. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier seien beispielsweise Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH genannt.


 

Fachanwalt für Steuerrecht

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
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