Stephan Jellacic

Fachgebiete/Charakteristika

Stephan Jellacic, geboren 1963, ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und seit Januar 2004 Mitglied der Sozietät. Er ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Stephan Jellacic berät und betreut seine Mandanten in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht, Presserecht und Medienrecht, Gewerberecht, Immobilienrecht sowie im Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht.

Einer seiner wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte ist die Strafverteidigung. Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten ist dabei regelmäßig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers, da Strafverfahren oft nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, also zum Zeitpunkt des Einsetzens erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Hier ist es das Ziel der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsoptimierte Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im Ermittlungsverfahren an. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung engagierter Strafverteidigung neben dem Freispruch, die Strafsanktion für den Mandanten möglichst gering zu halten. Hier bearbeitet Stephan Jellacic, seit 1996 Fachanwalt für Strafrecht, insbesondere Mandate aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, jedoch regelmäßig auch aus dem “klassischen” Bereich der Strafverteidigung. Der Jurist ist hier auch überregional in umfangreichen Strafverfahren tätig.

Weiter befasst sich Stephan Jellacic mit Mandaten aus den Bereichen Verkehrsstrafrecht sowie Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wer sich mit dem Straßenverkehrsrecht näher beschäftigt, wird sehr schnell feststellen, dass dieses Rechtsgebiet mehr umfasst als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin, Verkehrspsychologie sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge und Verkehrsüberwachung unverzichtbar. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Stephan Jellacic kompetent beraten und betreut.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Presserecht und Medienrecht. Hier ist Herr Jellacic eingebunden in die Betreuung von Unternehmen der Medienbranche (Filmproduktion und Fernsehproduktion, Marketingagenturen, Consulting-Agenturen und Werbeagenturen) an Medienstandorten wie Düsseldorf, Köln und Berlin. Im Bereich Presserecht geht es unter anderem um die Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen, die von Berichterstattung Betroffene gegenüber den verschiedenen Medien haben: Widerruf und Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz. Aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter gegen die Medien fällt in dieses Ressort von Herrn Jellacic.

Im Bereich des Gewerberechts betreut und berät Rechtsanwalt Jellacic Gewerbetreibende, die der Gewerbeaufsicht unterliegen. Die Vorschriften über den Betrieb eines Gewerbes ergeben sich dabei aus der Gewerbeordnung. Diese allerdings wird kompliziert durch eine Vielzahl von Nebengesetzen, die für bestimmte Gewerbezweige Sonderregelungen geschaffen haben. Ein Beratungsschwerpunkt liegt hier insbesondere in den Bereichen Handwerksordnung, Gaststättengesetz, Personenförderungsgesetz sowie Lebensmittelgesetz und Arzneimittelgesetz. Die Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum des Gewerberechts von der Gewerbeerlaubnis über Fragen der Konzessionierung bis hin zur Vertretung in Gewerbeuntersagungsverfahren.

Außerdem ist Stephan Jellacic im Bereich Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht tätig, hier vor allem in urheberrechtlichen und markenschutzrechtlichen Fragen. Schließlich werden von ihm die Rechtsgebiete Maklerrecht und Gaststättenrecht - unter anderem Konzessionierung, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren - betreut.


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de