Lothar Vauth

Fachgebiete/Charakteristika

Lothar Vauth wurde 1966 geboren. Nach beruflichen Stationen unter anderem in der Kanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bei einem großen öffentlichen Versorgungsunternehmen trat er 1994 in die Sozietät Dr. Stöber, Oehring und Partner ein. Der seit 1994 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist ist vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Scheidungsrecht, Erbrecht, Kündigungsschutzrecht und nicht zuletzt Strafverteidigung.

Seit 1996 ist der verheiratete Jurist Lothar Vauth dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Kindesunterhaltsansprüchen. Weiter fallen Trennungsunterhaltsansprüche und nacheheliche Unterhaltsansprüche in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt des Dezernates von Lothar Vauth ausmacht. Einen weiteren Schwerpunkt des Rechtsanwalts stellt die Gestaltung von Scheidungsregelungen und Vermögensregelungen bei Selbständigen und Freiberufler dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

Aufgabe des Anwaltes bei der erbrechtlichen Beratung ist es, das aus verschiedenen historischen Quellen abgeleitete, sehr subtil geregelte, aber überwiegend unbekannte deutsche Erbrecht mit den davon oft erheblich abweichenden Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen. Nahezu jeder Erbfall wirft juristische Probleme auf, die selbst bei umsichtigen, vor und für den Todesfall getroffenen Regelungen durch den Erblasser nicht vermieden werden können. Probleme ergeben sich beispielsweise aus der Berechnung und der Geltendmachung beim Pflichtteilsanspruch, aus Haftungsfragen gegenüber dem Erben nach dem Erbfall, aus stattfindender Erbauseinandersetzung, aus Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins. Rechtsanwalt Lothar Vauth unterstützt Sie bei der klugen und vorausschauenden Betrachtung dieser Problemkreise und hilft Ihnen, sowohl im jüngeren als auch im fortgeschrittenen Lebensalter bei der Gestaltung von Testament und Erbvertrag sowie bei Entscheidungen bezüglich der vorweggenommenen Erbfolge und auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Zum Erbrecht gehört auch der Wunsch vieler Mandanten, eine letztwillige Verfügung durch den Anwalt formulieren zu lassen. Diese muss notariell beurkundet werden, kann aber auch eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben werden. Hierzu gehört auch die Aufsetzung eines Erbvertrages. Mit Beschluss der Anwaltskammer vom 19.10.2005 wurde Herrn Rechtsanwalt Lothar Vauth die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" zu tragen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.lich kann in diesem Zusammenhang auch die Überschreibung von Immobilien wichtig werden, dies auch unter erbschaftssteuerrechtlichen Gesichtspunkten. Im Übrigen ist Herr Vauth Ihr kompetenter Berater und gegebenenfalls auch Prozessvertreter, wenn es um die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Gründung von unternehmensbezogenen Stiftungen, Familienstiftungen oder gemeinnützigen Stiftungen geht. 2005 absolvierte Herr Vauth den Fachanwaltslehrgang Erbrecht bei der Deutschen Anwalts-Akademie erfolgreich.

Im Gebiet Arbeitsrecht finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Lothar Vauth Antworten auf Fragen zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung - zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes -, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Lothar Vauth.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Betrachtungsweise von Rechtsanwalt Lothar Vauth beim Umgang mit dieser schwierigen Materie - das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise. Im Übrigen absolvierte Herr Vauth 2001 erfolgreich den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht bei der Deutschen Anwalts-Akademie.

Ein weiteres Augenmerk des Juristen gilt dem Strafrecht. Rechtsanwalt Vauth nimmt ausschließlich Mandate aus dem Steuerstrafrecht an. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von speziellen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Vauth beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) und zu den Folgen fehlerhafter Anträge.


 

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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Außerberufliche Engagements

In den Jahren von 1994 bis 2004 hatte Herr Vauth das Amt des Vizebürgermeisters der Stadt Tönisvorst inne. Seit 1984 gehört er dem Stadtrat, seit 1989 dem Kreistag Viersen an. Von 1991 bis 1994 war er Mitglied der Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, von 1994 bis 1999 Mitglied der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland.

Als Vorsitzender und Mitglied zahlreicher kommunaler Ausschüsse, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte nutzt er die diversen Gelegenheiten, die gewonnenen Erfahrungen auch in seine anwaltliche Tätigkeit einzubringen.

Lothar Vauth ist Vorsitzender des Tönisvorster Roten Kreuzes.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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