Jürgen Oehring

Fachgebiete/Charakteristika

Jürgen Oehring wurde 1941 geboren. Er ist verheiratet, Vater von drei Kindern und Großvater von drei Enkelkindern. Herr Oehring ist einer der Mitbegründer der Sozietät. Er ist seit 1969 zur Anwaltschaft zugelassen und vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Jürgen Oehring ist seit 1995 “Fachanwalt für Arbeitsrecht” . Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Tätigkeit von Herrn Oehring im Bereich Arbeitsrecht umfasst Probleme rund um Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, mittelständische Unternehmen, Kündigungsschutzprozesse von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverhältnisse sowie das Recht der Abmahnungen. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung, der Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu den Themen wie die Aufstellung von Sozialplänen oder Probleme aus dem Tarifrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Leichtere Straftaten sind Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Jürgen Oehring die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehören hier auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen zum Service von Herrn Oehring.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Jürgen Oehring
St.-Anton-Straße 56-58
47798 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Außerberufliche Engagements

In seiner Freizeit ist Jürgen Oehring als passionierter Segler Mitglied im Segelclub Bayer Uerdingen. Mit seinen Schiffen hat er schon viele Meere befahren.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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