Michael W. Schneider
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 2003 von Michael Schneider gegründet. Die Philosophie der Kanzlei ist in einer konsequenten Ausrichtung an den Bedürfnissen der Mandanten zu sehen. Der Mandant wird nicht als bloßes Objekt der anwaltlichen Tätigkeit betrachtet, sondern als Mensch, als Subjekt in seiner Gesamtheit. Ein Mandant kann nur dann mit der Arbeit einer Kanzlei zufrieden sein, wenn er als Ganzes respektiert und ernst genommen wird. Durch aktives Zuhören und einen offenen Dialog kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden, welche die Voraussetzung für die optimale Lösung der Probleme des Mandanten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht darstellt.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei in der Fußgängerpassage von Haan. Im Hause der Rechtsanwaltskanzlei ist ebenso die “Lohnsteuerhilfe” ansässig.
Durch die zentrale Lage ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet. Sie erreichen Haan mit diversen Buslinien. Direkt gegenüber der Kanzlei ist die Bushaltestelle “Haan Markt”. Von hier gehen Sie zur Marktpassage. Nach nur wenigen Gehminuten finden Sie auf der rechten Seite, hinter dem “Konika”-Fotofachgeschäft, die Hausnummer 2 und damit die Kanzleiräume.
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, fahren Sie aus Haan Ost, Haan West oder Solingen kommend in Richtung Innenstadt. Die Rechtsanwaltskanzlei liegt direkt gegenüber der Bushaltstelle “Haan Markt”. Parkmöglichkeiten stehen für Sie in der durch Hinweisschilder ausgewiesenen Tiefgarage an der Stadtsparkasse Haan zur Verfügung. Von der Tiefgarage wenden Sie sich nun in Richtung Marktpassage.
Der als Einzelanwalt organisierte Volljurist vereinbart mit Ihnen gerne Beratungstermine während der Bürozeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Selbstverständlich bietet Michael W. Schneider bei Bedarf auch Termine außerhalb der genannten Zeiten und gegebenenfalls vor Ort beim Mandanten an.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Michael W. Schneider - Marktpassage 2
42781 Haan
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (212) 9-3456991
- Telefax
- +49 (212) 9-3456992

- Homepage
- http://www.ramschneider.de
Fachgebiete/Charakteristika
Michael W. Schneider wurde 1969 in Düsseldorf geboren. Nach dem erfolgreich absolvierten Sozialarbeiterstudium an der Fachhochschule Düsseldorf studierte Herr Schneider an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Den anschließenden Referendardienst leistete er in Düsseldorf ab. Seit 2003 ist der Volljurist als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig.
Rechtsanwalt Michael W. Schneider bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Strafrecht, Sozialrecht und Verbraucherinsolvenz an.
Schon während des Studiums der Rechtswissenschaften kristallisierte sich der Wunsch des Juristen heraus, die Kenntnisse der Sozialarbeit mit den juristischen Kenntnissen sinnvoll zu verbinden. So sind beispielsweise die beiden Qualifikationen als Diplom-Sozialarbeiter und als Rechtsanwalt sehr von Vorteil bei der Bearbeitung von Mandaten im Rahmen von Jugendkriminalität, Betäubungsmittelstrafrecht und Verbraucherinsolvenz.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Strafrecht. Dem Strafrecht obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Im Strafrecht unterscheidet man leichtere Delikte (Vergehen) von Verbrechen, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug belegt sind. Das Kapitalstrafrecht beinhaltet alle Straftaten, die sich gegen das Leben richten und als Verbrechen einzuordnen sind. Herr Schneider steht Ihnen bei Kapitalverbrechen als Verteidiger im Strafverfahren zur Verfügung, zum Beispiel bei Delikten wie Mord, Totschlag, Raub, räuberischer Diebstahl, Menschenraub, Geiselnahme, Vergewaltigung et cetera. Sind Sie eines Vergehens wie Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei oder Körperverletzung beschuldigt, so ist es ebenso ratsam, Michael W. Schneider aufzusuchen, um die drohenden Sanktionen durch seine Strafverteidigung zu minimieren. Darüber hinaus können Sie den Volljuristen mit Problemen hinsichtlich Strafvollstreckung, Revision und Berufung betrauen.
Der Strafrechtler bearbeitet auch Mandate im Betäubungsmittelstrafrecht und im Jugendstrafrecht. Das Rechtsgebiet der Jugendstrafe regelt die Sanktionen für Straftäter im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die Strafmündigkeit eines Täters beginnt mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei gleicher Tatbestandsverwirklichung hält das Jugendstrafrecht Ausnahmen im Vergleich zu den Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts bereit. Die Sanktionen für Jugendliche unterscheiden sich in: Zuchtmittel (zum Beispiel eine Arbeitsauflage), Jugendarrest oder Wochenendarrest (Dauer maximal vier Wochen) und Jugendstrafe (Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren). Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren sind als sogenannte Heranwachsende zu bezeichnen, so dass sich hier die Frage stellt, ob bereits das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist oder ob die Täter dieser Altersgruppe noch nach dem Jugendstrafrecht zu bestrafen sind. Im Fall einer sogenannten Reifeverzögerung (der Täter ist zum Beispiel Schüler oder wohnt noch bei den Eltern zu Hause) wird der Strafverteidiger die Anwendung des Jugendstrafrechts in Ihrem Fall erreichen. Michael W. Schneider prüft in jedem individuellen Fall die Strafbarkeit seiner Mandanten nach dem materiellen Recht, zeigt mögliche Rechtsfolgen auf, übernimmt die Strafverteidigung vor Gericht und stellt fest, ob der Ablauf des Strafverfahrens den gesetzlichen Voraussetzungen im Strafprozessrecht genügt.
Herr Schneider wird für seine Mandanten auch im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.
Außerdem übernimmt der Volljurist die Bearbeitung von Mandaten im Sozialrecht. Auf diesem Rechtsgebiet können Sie juristischen Beistand durch Herrn Schneider erwarten, sofern Sie Probleme und Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder anderen Behörden haben. Für Erwerbsunfähige und Menschen ab 65 Jahren prüft der Rechtsanwalt beispielsweise Ansprüche nach den SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher)auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegegeld, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als eine Form der Sozialhilfe et cetera. Bei Bedarf macht er diese Ansprüche für seine Mandanten gerichtlich geltend. Außerdem klärt er Fragen um eine mögliche Berufsunfähigkeit und diesbezügliche Ansprüche auf Erhalt einer Erwerbsminderungsrente oder Unfallrente. Nach Ablauf von zwölf Monaten seit Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit stellen sich meist Differenzen mit den Behörden ein bezüglich Kürzung des Arbeitslosengeldes, Arbeitslosengeld II und Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld. Michael W. Schneider wird Ihre Interessen vertreten und die durch die Rechtsgrundlagen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende begründeten Ansprüche gegenüber der Behörde durchsetzen. Bei Ansprüchen wegen einer Schwerbehinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX ist der Jurist ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner.
Zudem können Sie juristischen Rat und Beistand durch Herrn Schneider im Bereich der Verbraucherinsolvenz erwarten. Sofern seine Mandanten “nicht mehr weiter wissen”, weil sie in die “Schuldenfalle” getappt sind und durch erhebliche Schulden buchstäblich erdrückt werden, wird Michael W. Schneider adäquate Lösungen erarbeiten, um dem in seiner Existenz bedrohten Menschen wieder “auf die Beine zu helfen”. Der Rechtsanwalt stellt beispielsweise einen Schuldenbereinigungsplan auf. Als Interessenvertreter bietet er den Gläubigern seines Mandanten (Schuldner) das noch vorhandene Vermögen zur Tilgung der Schulden an. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 72 Monate wird zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbart oder alle Ansprüche des Mandanten im Rahmen des Pfändbaren an die Gläubiger abgetreten. Nach sieben Jahren (72 Monate) tritt dann die sogenannte Restschuldbefreiung ein, womit die endgültige Schuldenbefreiung des Mandanten erreicht ist.
Rechtsanwalt Michael W. Schneider ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als sachkundiger Bürger im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss engagiert. Seine Stärken sieht der Jurist im aktiven Zuhören und seinem anwaltlichen Interesse am Menschen hinter dem Mandanten, um durch eine intensive Sachverhaltsermittlung und eine offene, ehrliche Risikoprognose die optimalen Regelungen für die Probleme des Mandanten erreichen zu können. Überdies betrachtet Herr Schneider einen Mandanten nicht nur als bloßes Objekt seiner anwaltlichen Tätigkeit oder als Geldgeber, so dass er in Bezug auf “Ihren Geldbeutel” der wirtschaftlichen Verfahrensweise in Ihrem Fall Beachtung schenkt. Michael W. Schneider liebt an seinem Beruf den Umgang mit Menschen und vor allem im Hinblick auf seinen Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht die Möglichkeit, Menschen, die oftmals in ihrer Existenz bedroht sind und juristische Hilfe zur Lösung ihrer Probleme am meisten brauchen, zur Seite stehen zu können. Im Kampf um die Existenz seiner Mandanten ist es sein Ziel, zukunftsorientierte Lösungen für sie herbeizuführen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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