Stefan Müller-Römer

Fachgebiete/Charakteristika

Seit 1998 ist er vor allem in der Medienbranche anwaltlich tätig. Seitdem bearbeitet er alle Spezialgebiete des Medienrechts (Presse, Persönlichkeitsrecht, Fernsehen, Film, Foto, Internet, Marken, Titelschutz, Musik, Software und Werbung, Vertragsgestaltung (u. a. Lizenz, Drehbuch, Produktion, Kooperation, Filmförderung). Hier bilden presse-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen den Schwerpunkt.

Sein Fokus liegt dabei auf der erfolgreichen außergerichtlichen Lösung von Konflikten, um gerichtlichen Streit möglichst zu vermeiden. Allerdings lässt es sich bei Urheberrechtsverletzungen oder presserechtlichen Verfahren häufig nicht vermeiden, vor Gericht zu ziehen, weil auf die Abmahnung meist nicht wie gefordert durch Abgabe einer Unterlassungserklärung reagiert wird, sondern erst die einstweilige Verfügung die Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht. Insoweit kommt es auf schnelle und geschickte Prozessführung an.

Auch die Erstellung von Gutachten – insbesondere im Urheber- und Wettbewerbsrecht - gehört selbstverständlich zu seinem Gebiet.

Er hat seit 1998 als Dozent für Urheber-, Marken- und Medienrecht für verschiedene Fortbildungsinstitute (u.a. Internationale Filmschule Köln) gearbeitet.
Mittlerweile veranstaltet er regelmäßig eigene Seminare zu aktuellen Themen in der Kanzlei.

Er spricht und schreibt Englisch und Französisch und ist Mitglied in der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Stefan Müller-Römer
Neusser Str. 93
50670 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Homepage
http://www.medienrechtsanwaelte.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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