Hans Geiger
Kurzprofil
Die Kanzlei Geiger wurde 1986 von Hans Geiger in Hildesheim gegründet.
Rechtsanwalt Hans Geiger ist an allen Amts-, Landes-, Verwaltungs- und Sozialgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Sie finden die Kanzlei im Zentrum von Hildesheim, in unmittelbarer Nähe zum “St. Bernward-Krankenhaus”. Für Mandanten, die mit dem PKW anreisen, stehen kostenfreie öffentliche Parkmöglichkeiten in der angrenzenden Straße zur Verfügung. Außerdem bestehen gute Anbindungen über den öffentlichen Personennahverkehr, die Bushaltestelle in der “Gaußstraße” ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Die Kanzlei ist durchgehend montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Beratungstermine außerhalb dieser Sprechzeiten können selbstverständlich telefonisch vereinbart werden.
Des Weiteren kooperiert Rechtsanwalt Geiger im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit einem Notar.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hans Geiger - Kalenberger Graben 17
31134 Hildesheim
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5121) 81043
- Telefax
- +49 (5121) 81045

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-geiger.de
Fachgebiete/Charakteristika
Hans Geiger, der 1953 in Deggendorf/Niederbayern geboren wurde, studierte von 1973 bis 1979 an der “Georg August Universität” in Göttingen Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht und in der Staatsanwaltschaft in Hildesheim sowie in der Bezirksregierung Lüneburg. Nachdem er 1985 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, war er zunächst für ein Jahr als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei in Sarstedt bei Hildesheim tätig, um danach seine eigene Kanzlei zu gründen.
Er besitzt Grundkenntnisse in Englisch.
Die Arbeit der Kanzlei Geiger ist auf die Gebiete Zivilrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht ausgerichtet. Hierbei hat Rechtsanwalt Hans Geiger seine Tätigkeitsschwerpunkte auf das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht im Rahmen des Allgemeinen Verkehrsrechts gelegt, außerdem auf das Arbeitsrecht, Familienrecht und Inkasso. Darüber hinaus zählen das Strafrecht, das Mietrecht und das Erbrecht zu seinen Interessenschwerpunkten.
Das Verkehrsrecht setzt sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammen. Im Zivilrecht befasst sich Hans Geiger etwa damit, bei einem Verkehrsunfall einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und durchzusetzen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten - wie Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens - wird von Rechtsanwalt Hans Geiger übernommen.
Delikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen – hierzu zählen zum Beispiel Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer –, werden dagegen im Verkehrsstrafrecht geregelt. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.
Herr Geiger übernimmt auch die Überprüfung von Bußgeldbescheiden sowie die Einsprucherhebung gegen solche.
Im Familienrecht übernimmt Rechtsanwalt Geiger Mandate, wenn es um die Themen Trennung und Scheidung geht. Dabei werden von ihm unter anderem die angrenzenden Rechtsfragen bearbeitet, wie Unterhaltszahlung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Auch eine Vermögensauseinandersetzung im Bezug auf den Hausrat und die eheliche Wohnung fallen unter das Familienrecht. Des Weiteren gestaltet der Jurist einen Ehevertrag und ist zuständig für die damit verbundene Gütertrennung und Güterrechtsvereinbarung.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht übernimmt Hans Geiger sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. So fallen die Themen Kündigung und Kündigungsschutz, Abmahnung, Lohnfortzahlung, Tarifvertrag, Urlaubsregelung, Arbeitsschutz, Entlassung und Einstellung unter das Arbeitsrecht, genauso wie Vorruhestand, betriebliche Altersvorsorge und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber im Bezug auf eine Abfindung.
Als Vertragsanwalt der Firma Creditreform ist Rechtsanwalt Geiger zuständig für das Inkasso, also den Forderungseinzug. Hier berät und vertritt er bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie bei der sich gegebenenfalls daran anschließenden Zwangsvollstreckung.
Das Strafrecht, das einen Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Geiger darstellt, regelt alle Angelegenheiten, die mit einem Strafverfahren in Zusammenhang stehen. So berät er in Ermittlungsverfahren, nimmt Besuche in der Jugendvollzugsanstalt vor und übernimmt die Verteidigung in der Hauptverhandlung oder auch die Nebenklagevertretung. Das Jugendstrafrecht, welches ebenfalls zum Arbeitsfeld von Hans Geiger zählt, ist ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen oder dem Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.
Sowohl Mieter als auch Vermieter werden von Herrn Geiger im Mietrecht beraten und vertreten. Neben Rechtsproblemen bezüglich Kündigung, Mietvertrag, Mietminderung, Mieterhöhung etc. fallen unter das Miet- und Pachtrecht auch Rechtstreitigkeiten zwischen Immobilieneigentümern, worunter zum Beispiel der Nachbarschaftsstreit zählt.
Die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst unter anderem die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, wie Testamente und Erbverträge, unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Bezüge. Darüber hinaus werden Mandanten bei Erbschaftsauseinadersetzungen unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche vertreten.
Die Kanzlei Geiger übernimmt die Beratung von kleineren, mittelständischen und großen Unternehmen, mit dem Ziel, durch problemorientierte außergerichtliche Beratung und Schulung eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden oder andernfalls einen Rechtsstreit erfolgreich zu führen.
Durch kompetente Beratung, erfolgreiches Verhandeln, Kreativität und Durchsetzungsvermögen wird die schnelle Realisierung der Ansprüche der Mandanten angestrebt. Das nötige Fachwissen, um die Mandate erfolgreich zu bearbeiten, geht aus der über zwanzigjährigen Praxis Herrn Geigers hervor.
Rechtsanwalt Hans Geiger, der Ehrenvorsitzender des MTV 1848 ist, schätzt an seinem Beruf besonders den Kontakt zu den verschiedenen Menschen und die Vielseitigkeit der Rechtsfälle, die er zu bearbeiten hat.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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