Michael Plassmann
Kurzprofil
Michael Plassmann gründete 1997 seine Kanzlei in Berlin. Nach seiner Spezialisierung als Mediator führt er seit 2004 eine Mediationskanzlei. Als ausgebildeter Mediator (Dt. Anwaltakademie) und Wirtschaftsmediator (Centrale für Mediation) unterstützt er die Konfliktparteien außergerichtlich bei der Streitbeilegung und steht Ihnen professionell bei der Suche nach einer interessengerechten, rechtsverbindlichen Lösung zur Seite.
Die Kanzleizeiten sind von 9 – 20 Uhr, das Sekretariat ist von 9-17 (freitags bis 16) Uhr zu erreichen. Termine stehen Ihnen auch am Abend oder am Wochenende nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung. Auf Wunsch sucht Sie Herr Plassmann auch in Ihrem Unternehmen oder zu Hause auf. Das Büro liegt im Botschaftsviertel von Berlin, unmittelbar neben den nordischen Botschaften und der CDU-Zentrale.
Herr Michael Plassmann vertritt mittlere und größere Unternehmen, Verbände und Bürger. Er ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Michael Plassmann - Rauchstr. 11
10787 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 88629790
- Telefax
- +49 (30) 88629780

- Homepage
- http://www.mediationskanzlei-plassmann.de
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Plassmann wurde 1963 in Münster geboren und studierte dort sowie in Köln Rechtswissenschaften. Am Landgericht Dortmund absolvierte er sein Referendariat. Michael Plassmann war in seiner Kanzlei mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Nach seiner Zusatzausbildung als Mediator ist er in seiner Mediationskanzlei beratend tätig.
Das Ziel der Mediation ist es, bei Konflikten zwischen zwei Parteien einvernehmliche Lösungen zu schaffen, wobei der Mediator den Prozess neutral steuert und die wahre Bedürfnislage des Klienten herausfindet. Auf dieser Basis werden individuelle und fallspezifische Lösungen erarbeitet, die zu einem lang anhaltenden Konsens führen und in der Regel schneller und kostengünstiger sind, als vor Gericht zu ziehen. Abgeschlossen wird das Verfahren der Mediation mit einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Mediationsvereinbarung, einem Vertrag, der vollstreckbar ist, und umgesetzt werden kann.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Bankenrecht kommt Ihnen zugute, dass Herr Plassmann als gelernter Bankkaufmann einen besonderen Bezug zum Bankenrecht hat. Konflikte entstehen – ob zwischen Kunden und der Bank, innerhalb von Abteilungen oder zwischen Abteilungen einer Bank. Wenn Kunden mit der Beratung unzufrieden sind, hat sich gezeigt, dass die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung durch das Mediationsverfahren möglich ist und dabei beide Seiten davon profitieren können. Auf diese Weise wahrt die Bank ihren guten Ruf, und der Kunde verabschiedet sich nicht mit einem unguten Gefühl.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht befasst sich Herr Plassmann mit der Unternehmensnachfolge. Familiengeführte Unternehmen werden frühzeitig bei der Suche nach einer für sie geeigneten Zukunftslösung unterstützt. In einer offenen Atmosphäre werden Konflikte freigelegt und die jeweiligen Rollen in der Familie angesprochen. Hinter eingeleiteten juristischen Schritten eines Familienmitgliedes kann häufig auch der Wunsch nach Anerkennung stecken. Erbrechtliche Ansprüche werden gemeinsam besprochen und einer Lösung zugeführt, aus der zwei Gewinner hervorgehen.
Zu seinem Interessenschwerpunkt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht hat Herr Plassmann ebenfalls einen praktischen Bezug. Er war mehrere Jahre lang in Unternehmen als Geschäftsführer und in leitender Funktion tätig, weshalb er um die Problemstellungen in der unternehmerischen Praxis aus erster Hand weiß. Nach einem gemeinsamen Aufbau eines Unternehmens kann ein Streit über die Positionierung am Markt oder ein juristischer Konflikt zwischen zwei Gesellschaftern die gemeinsame Perspektive unterlaufen. Das Ziel der Mediation ist es hier, Lösungen zu erarbeiten, die eine Zusammenarbeit in anderer Form weiterhin möglich macht, eine unüberlegte geschäftliche Trennung verhindert oder deren Folgen minimiert.
Im Arbeitsrecht ist es Herrn Plassmann gerade auch bei Kündigungsschutzklagen ein Anliegen, die wahren Beweggründe seiner Mandanten herauszufinden. Oftmals zeigt sich, dass hinter einem formalen Streit verdeckte Interessen liegen. Ein gekündigter Arbeitnehmer kann auch in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden, was dem Betroffenen oftmals nicht ungelegen kommt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


