Rolf Goertz

Fachgebiete/Charakteristika

Rolf Goertz, 1955 in Tönisvorst geboren, studierte an der Ruhr-Universität in Bochum Jura. Als Rechtsreferendar war er anschließend in Krefeld tätig. Seit 1983, dem Jahr der Zulassung zur Anwaltschaft, übt Herr Goertz den Beruf des Rechtsanwalts aus, an dem ihn die Vielseitigkeit reizt. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Rolf Goertz übernimmt in der Kanzlei Dr. Weber, D. Koenig II, R. Goertz Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Im Mietrecht sind die “Fronten” meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen Herr Goertz Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Herr Goertz vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr “Fall” wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Herrn Goertz dementsprechend bearbeitet.

Im Bereich Mietrecht befasst sich Herr Goertz vorrangig mit der Gestaltung von Mietverträgen. Er übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.

Rechtsanwalt Rolf Goertz ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier seien beispielsweise Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH als Beispiele genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Rolf Goertz für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Rolf Goertz berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Rolf Goertz hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Rechtsanwalt Rolf Goertz betreut seine Mandanten bei rechtlichen Problemen rund um das Arbeitsrecht. Bei ihm finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Herrn Goertz.


 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Goertz ist Mitglied der Prüfungskommission für Rechtsfachwirte der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Zudem unterrichtet er seit 1988 an der Kaufmannsschule Krefeld die Auszubildenden für den Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte-/r“ im Bereich Fachkunde.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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