Detlef Koenig II

Fachgebiete/Charakteristika

Detlef Koenig II wurde 1948 in Duisburg geboren. Der 1977 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der Ruhr-Universität in Bochum. Sein Referendariat absolvierte er 1975 - 1977 in Krefeld und Rheinberg. Herr Koenig verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Koenig ist seit seiner Referendarszeit für die heutige Kanzlei Dr. Weber, D. Koenig II, R. Goertz tätig. Herrn Koenig fasziniert an seinem Beruf die Vielfältigkeit sowie der Umgang mit den Menschen und die Möglichkeit, ihnen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen zu helfen. Als seine größte Stärke sieht er die Fähigkeit, zuhören zu können, um die Menschen zu verstehen. Dies ist entscheidend, um dann in Ruhe die richtigen Entscheidungen im Sinne seiner Mandanten treffen zu können.

Herr Koenig übernimmt Mandate aus den Gebieten Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Inkasso.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Detlef Koenig II die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehören hier auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen zum Service von Herrn Koenig.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird von Rechtsanwalt Detlef Koenig II kompetent beraten und betreut. Zu den Mandaten gehören hier Privatleute, aber auch Versicherungsunternehmen.

Über das Verkehrrecht hinaus verfügt der Jurist über fundierte Kenntnisse im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche sowie Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, des Weiteren Ehescheidung und Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn), Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.

Unter Forderungsinkasso berät und vertritt Detlef Koenig II bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, zum Beispiel aus Darlehensverträgen oder offene Rechnungsforderungen, sowie bei der gegebenenfalls daran anschließenden Vollstreckung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Detlef Koenig II
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Außerberufliche Engagements

Zu den Hobbys von Herrn Koenig zählen das Segeln und das Motorradfahren. Außerberuflich engagiert sich als Mitglied des Vorstands eines Krefelder Segelclubs.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de