Andreas Schwarz

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Schwarz wurde 1968 in Potsdam geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Potsdam und Bielefeld sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar in Potsdam tätig. Direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1998 folgte mit der Kanzleigründung der Schritt in die Selbständigkeit. Herr Schwarz ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Andreas Schwarz begleitet sowohl Gewerbetreibende als auch Unternehmen vom Beginn der werbenden Tätigkeit an bzw. ab deren Gründung bis zur Abwicklung oder Liquidation. Das bedeutet eine unternehmensbegleitende Beratung und Vertretung im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bis hin zum Insolvenzrecht sowie den damit verbundenen Fragestellungen angrenzender Rechtsgebiete (Mietrecht, Arbeitsrecht).

Das Kerngebiet der Tätigkeit bildet aber das Insolvenzrecht. Herr Schwarz nimmt Ihre Interessen als Gläubiger und Schuldner wahr. Die Schuldnerberatung beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei drohender Insolvenzreife gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.

Primäres Ziel ist stets die Ermittlung der Möglichkeiten der Unternehmensfortführung. Dieses Ziel kann häufig auf Grundlage eines erarbeiteten Sanierungskonzepts erreicht werden. Bei umfangreicheren Mandaten kooperiert Rechtsanwalt Schwarz mit dem Steuerberater und Diplom-Betriebswirt Klaus Weisshaar, der im selben Gebäude ansässig ist.

Der häufig notwendige Arbeitsplatzabbau kann bei entsprechender struktureller Anpassung des Betriebs sowie formgerechter Durchsetzung häufig auch ohne umfangreiche Abfindungszahlungen und kostenintensive Arbeitsgerichtsprozesse durchgeführt werden. Wesentlicher Gegenstand der Interessenvertretung sind regelmäßig durchzuführende bilaterale und multilaterale Verhandlungen mit den Gläubigern zur Vermeidung oder Beseitigung der Insolvenzreife.

Im Fall der persönlichen Haftung der Inhaber oder Geschäftsführer betreut Rechtsanwalt Schwarz diese auch im Rahmen ihrer persönlichen Schuldenbereinigung bis hin zur Durchführung des unter Umständen notwendigen privaten Insolvenzverfahrens.

In dem äußerst sensiblen Bereich Ihrer persönlichen Insolvenz müssen Sie sich auf einen erfahrenen und sachverständigen Berater vertrauen können. Hierbei können Sie sich auf das Fingerspitzengefühl, die Fähigkeit, geduldig zuzuhören, die Hartnäckigkeit sowie auf eine ruhige sachliche Art des Juristen, mit den Mandanten umzugehen, verlassen. Rechtsanwalt Schwarz möchte dafür sorgen, dass die Einstellung Ihres Geschäftsbetriebs nicht Ihre Sozialbedürftigkeit zur Folge hat. Primäres Ziel ist hierbei die Vermeidung des privaten Insolvenzverfahrens. Sollte jedoch Insolvenzreife festgestellt werden, ändert sich dieses Primärziel in die Erlangung der Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, künftig wieder schuldenfrei durchs Leben zu gehen.

Auch im Fall des Scheiterns der Schuldenbereinigungsverhandlungen bei Verbrauchern steht Ihnen Herr Schwarz als Ratgeber im Verbraucherinsolvenzverfahren und der sich anschließenden Restschuldbefreiungsperiode zur Seite. Hierbei übernimmt er auch die umfangreichen Dokumentationspflichten und überprüft die von Ihnen bei Gericht und gegenüber dem Treuhänder vorzunehmenden Erklärungen, um die in Aussicht gestellte Restschuldbefreiung nicht durch Verletzung der umfangreichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten in der Wohlverhaltensperiode zu gefährden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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