Wolfgang Fussan
Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Abitur studierte Wolfgang Fussan an der Universität in Leipzig Jura. Im Anschluss daran war Herr Fussan 4 Jahre Richter beim Amtsgericht Potsdam für Zivilrecht und darauffolgend u. a. 10 Jahre Chefjustitiar des Wirtschaftsrates des Bezirkes Potsdam. Der Jurist, der 1989 zur Anwaltschaft zugelassen wurde, ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Fussan kooperiert mit der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Johannes Borries in München. Darüber hinaus bestehen weitere bundesweite Kontakte.
Rechtsanwalt Wolfgang Fussan verfügt über ausgeprägte Kenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Bereits 1990 wurde er von sachlich zuständigen Gerichten in den eng begrenzten Kreis der Insolvenzverwalter berufen. Gestützt auf das in diesem Amt erworbene Wissen übernimmt Rechtsanwalt Fussan seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) die anwaltliche Vertretung von natürlichen und juristischen Personen, also Kaufleuten, Nichtkaufleuten, Kapitalgesellschaften und anderen insolvenzfähigen Rechtssubjekten. Bei natürlichen Personen umfasst dies die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung (Verbraucherinsolvenzverfahren), die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren und die weitere anwaltliche Begleitung bis zur Ankündigung der Restschuldbefreiung im gerichtlichen Schlusstermin. Dabei schöpft Rechtsanwalt Fussan intensiv aus der gegenwärtigen Rechtslage, wonach jede natürliche Person unabhängig von ihrer sozialen Rolle die Restschuldbefreiung erlangen kann. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um eine zur Zeit unternehmerisch tätige oder frühere tätige Person oder um einen Verbraucher handelt, die Person erwerbstätig ist oder nicht. Gleiches gilt für Bürgen und Mitschuldner, die nur in einem selbständigen Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erlangen können. So ist es vielfach gelungen, auch den Ehepartner eines insolventen Unternehmers, der wirksam für dessen Verbindlichkeiten die Mithaftung übernommen hat, von dieser Haftung zu befreien.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Fussan umfassend und ebenfalls unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Gegenstand sind insoweit die Krisenvermeidung, Krisenfrüherkennung und die Krisenbewältigung, aber auch die Vermeidung von Haftungsrisiken wegen Insolvenzverschleppung und Insolvenzverursachung sowie die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren bis zur Löschung im Handelsregister.
Rechtsanwalt Wolfgang Fussan bezeichnet seine Fähigkeit, Sachverhalte und Erfolgsaussichten ausgewogen zu beurteilen, als eine seiner größten Stärken. Er arbeitet überwiegend auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen, die moderat und transparent gestaltet sind und die finanzielle Lage der Mandanten weitestgehend berücksichtigen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Wolfgang Fussan - Johannes-R.-Becher-Str. 65 B
14478 Potsdam
Brandenburg
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Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Handel & Wirtschaft:
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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