Stefan Schoreit

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Schoreit wurde 1964 in Hamburg geboren und wuchs in Ammersbek auf. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Seine Referendarszeit verbrachte er in Niedersachsen. Herr Schoreit wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch. Er ist auftretungsberechtigt an allen Oberlandesgerichten.

1999 wurde Stefan Schoreit zum “Fachanwalt für Familienrecht” ernannt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Dieses Minimum wird von Herrn Schoreit bei weitem übertroffen. Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Familienrecht liegen im materiellen Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, schließlich des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, gehen über familienrechtliches Verfahrensrecht und Kostenrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht hin zu familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung in der Theorie und Praxis.

Wer Probleme in der Ehe hat, braucht einen Spezialisten, der nicht nur über Fachkenntnisse auf dem Gebiete des Familienrechts verfügt, sondern er braucht auch einen Ansprechpartner, der, wie Rechtsanwalt Schoreit seinen Beruf versteht, Verständnis für die schwierige Situation des Ehegatten hat, der sich vom Partner bereits getrennt hat oder die Trennung beabsichtigt.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Schoreit innerhalb des Familienrechts liegen in den Bereichen Ehescheidung und Folgesachen wie Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich. Dies umfasst auch, dass Rechtsanwalt Schoreit die Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleichsverfahren überprüft und eine Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei einer Unterhaltsforderung vornimmt. Auch der Bereich Abstammung und Vaterschaftsanfechtung wird von ihm betreut. Herr Schoreit entwirft zudem für Sie einen Ehevertrag aus Anlass einer Heirat oder wirtschaftlichen Veränderung während der Ehe sowie vertragliche Regelungen vor einer geplanten Trennung und Scheidung. Dabei sieht er seine Obliegenheit nicht nur darin, die Mandanten rechtlich fachkundig zu beraten, sondern auch auf die spezifischen Merkmale des Falles einzugehen. Schließlich vertritt er Sie in Gerichtsverfahren im Rahmen der Scheidung. Auch berät Herr Schoreit Sie bei Fragen, die sich um Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft drehen.

Die anderen Anwälte dieser Kanzlei kennen ihren Kollegen als durchgängig freundlichen, ruhigen und sehr ausgeglichenen Menschen. Ein Ohr wie ein Herz für die Nöte seiner Mandanten zu haben, lautet die Devise von Herrn Schoreit. Wichtig ist ihm der “gute Draht” zu den Mandanten, er versteht sich als “psychologische Auffangstelle” in der Erstberatung. Die juristische Tätigkeit im Bereich familiärer Problemfälle verlangt eine äußerst einfühlsame und kompetente Beratung. Rechtsanwalt Schoreits größte Stärke liegt in der Fähigkeit, zuhören zu können, da es gerade im Familienrecht wesentlich ist, den Sachverhalt genau zu kennen. Es kommt darauf an, Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen. Zudem ist er ein Jurist, der mit Leib und Seele die Bedürfnisse seiner Mandanten vertritt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit kann er auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, so dass er für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die er dann auch hartnäckig und mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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