Matthias Winterstein

Fachgebiete/Charakteristika

Matthias Winterstein wurde 1968 in Hamburg geboren und wuchs in Bargteheide auf. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt ließ er sich sogleich in Ahrensburg nieder. Seit 2001 ist er “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wurde ihm nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt. Danach werden auf dem jeweiligen Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse verlangt. Es müssen zudem besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Fachanwalt muss auf seinem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Überdies wurde er 2003 zum Notar ernannt.

Im Gegensatz zum Anwalt hat sich der Notar unparteilich zu verhalten. Hieraus folgt, dass ein Anwaltsnotar in derselben Sache nicht zugleich als Anwalt und Notar tätig sein darf. Dieser Tätigkeitsbereich hat sich Jahr für Jahr bei Herrn Winterstein ausgeweitet. Zu seinen Aufgaben gehört es, Mandanten sichere Vertragsgestaltungen von Kaufverträgen (besonders über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen) zukommen zu lassen, aber ebenso bei der Gründung von Gesellschaften behilflich zu sein. Zudem gehört das Abfassen von Testamenten und Erbverträgen zu seiner Tätigkeit. Zu den wichtigsten Aufgaben des Notars zählt die Beurkundung von Verträgen und einseitigen Erklärungen. Dies sind insbesondere: Bestellung von Grundschulden, Schenkung und vorgezogene Erbregelung, Testament, Erbvertrag und Erbscheinsantrag, Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Notar hat den Inhalt der Texte zu prüfen, gegebenenfalls zu formulieren und die Beteiligten über die rechtlichen Folgen zu informieren. Notarielle Urkunden sorgen für Sicherheit und Klarheit. Notare sind auch für die Beglaubigung einer Unterschrift zuständig.

Da Herr Winterstein gerne mit Menschen Umgang hat, liegt ein großer Tätigkeitsbereich auf dem Ehe- und Familienrecht. Während bei einer intakten Ehe selten das Bedürfnis aufkommt, einen Anwalt zu konsultieren, ist dies bei einer Trennung oder bei einer Scheidung meistens erforderlich. Das Ehe- und Familienrecht umfasst die Bereiche Eherecht, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, elterliche Sorge, Umgang, Hausrat, Ehewohnung und sonstige Vermögensauseinandersetzungen sowie das Kindschaftsrecht. Im Sorgerecht hilft er Ihnen bei der Frage, wann ein Antrag mit welchem Inhalt und welchen Formalitäten auf Erlangung der elterlichen Sorge gestellt werden muss.

Grundgedanke des Versorgungsausgleiches ist, dass dem während der Ehe nicht oder weniger verdienenden Ehegatten ein Anteil an der Altersversorgung gewährleistet werden soll. Rechtsanwalt Winterstein berät umfassend dazu, wie der Ehegatte ohne oder mit wertniedrigeren Anwartschaften einen Anspruch auf Zahlung des Wertunterschiedes durchsetzen kann.

Einer der konfliktträchtigsten Bereiche des Familienrechts ist der Zugewinnausgleich. Unter diesem Begriff ist der Geldbetrag zu verstehen, den ein Ehegatte bei der Auflösung einer Ehe an den anderen zu zahlen hat. Beim Zugewinn wird alles erfasst, was in der Ehezeit an Vermögen von den Ehegatten erworben wurde, sofern es zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages noch vorhanden ist. Herr Winterstein hilft Ihnen bei der Durchsetzung ihres Anspruches oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche eines Ehegatten ab.

Auch steht Ihnen Rechtsanwalt Winterstein vermittelnd zur Seite, falls sich beide Parteien über den Hausrat und die gemeinsame Ehewohnung nicht einigen können. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, vertritt er seine Mandanten bei einer gerichtlichen Entscheidung.

Zudem berät Herr Winterstein bezüglich aller Unterhaltsprobleme. Im Rahmen des Kindesunterhaltes vertritt er sowohl eheliche als auch nichteheliche Kinder bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Eltern, beim Ehegattenunterhalt unterstützt er seine Mandanten bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.

Doch auch schon vor einer Heirat ist es sinnvoll, sich über die weitreichenden rechtlichen Folgen einer Ehe zu informieren. Rechtsanwalt Winterstein klärt seine Mandanten vor allem zu den Fragen der Wirkung einer Ehe, zum Ehevertrag und zu allen Vermögensfragen auf.

Da ein Prozess oftmals Jahre dauern kann und letztlich beide Parteien doch unzufrieden mit dem Ergebnis sind, ist dem engagierten Volljuristen daran gelegen, aus Rücksicht auf Kosten-, Zeit- und Nervengründen auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Hier erweist sich seine Geduld und Willensstärke als entscheidender Vorteil. Großes Fachwissen und die Fähigkeit, Zusammenhänge zu verstehen, die über das rein Juristische hinausgehen, machen ihn für seine Mandanten zu einem vertrauenswürdigen Gesprächspartner.

Die Abwechslung durch immer neue Sachverhalte und der Umgang mit Menschen unterschiedlichster Prägung gefallen ihm an seinem Beruf und halten den Alltag auch nach vielen Berufsjahren spannend und vermeiden die Gefahr der Betriebsblindheit. Daher ist es nicht verwunderlich, dass seine Kollegen ihn als “brillanten Juristen” schätzen, der seine Ansichten und juristischen Sachverhalte kurz und prägnant vermitteln kann.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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