Ingolf Schulz
Fachgebiete/Charakteristika
Ingolf Schulz wurde 1948 in Berlin geboren.
Rechtsanwalt Schulz darf die Zusatzbezeichnungen “Fachanwalt für Familienrecht” und “Fachanwalt für Arbeitsrecht” führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Herr Schulz ist auch als Notar tätig. Er beurkundet als Notar mit Vorliebe Gesellschaftsverträge, weiterhin Kaufverträge über Grundstücke oder Wohnungseigentum, Teilungserklärungen, Bauträgerverträge, Überlassungsverträge, Eheverträge, Testamente, Vollmachten und Patientenverfügungen.
Seit 1990 ist er praktizierender Mediator und seit 1998 Mediationsausbilder. Herr Schulz ist im Vorstand einer europäischen Vereinigung für Ausbildung in Familienmediation. Mediation ist eine Form des außergerichtlichen Konfliktmanagements. Ein allparteilicher Dritter, der Mediator, unterstützt die Steitenden dabei, eine Lösung ihres Konflikts zu finden. Durch die Art der Gesprächsführung entstehen neue kreative Ideen. Die Interessen der Beteiligten sind der Maßstab für eine Regelung des Konflikts, die als fair angesehen werden kann. Mittels Mediation können Zeit und Kosten gespart werden. In den meisten Fällen sind die Beteiligten mit dem Ergebnis der Mediation hoch zufrieden. Die vereinbarten Regelungen werden eigehalten.
Rechtsanwalt Schulz bietet Beratungen und Vertretungen vor allem in den Gebieten des Familienrechts und Arbeitsrechts an.
Sein Thema sind alle Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwalt Schulz zur Verfügung. Als Fachanwalt für Familienrecht ist er Experte für eine Scheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.
Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste erbrechtliche Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Der Jurist sucht einen Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Schulz Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung, zu den Voraussetzungen für einen Abfindungsanspruch und sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Oftmals geht es auch um die Themen Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Dienstvertrag, Freistellung, Kündigungsschutz, Mobbing, Outsourcing, Teilzeitregelung oder Zeugnis.
Gerade im Kündigungsschutzverfahren ist die besondere Erfahrung von Herrn Schulz von Vorteil, um die teilweise hohen Prozessrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gehaltsnachzahlung bei unberechtigter Kündigung, einschätzen zu können und zu vermeiden. Durch die jahrelange und umfangreiche Tätigkeit in diesem Rechtsschwerpunkt ist Rechtsanwalt Schulz in der Lage, in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten souverän zu beraten und zu vertreten.
Herr Schulz ist stets darum bestrebt, eine praktikable außergerichtliche und für seine Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Hierbei behält er jederzeit das Verfahren und die Interessen seiner Auftraggeber im Auge. Er weiß diese geschickt zu formulieren und einzubringen. Bei seinen Mandanten und Kollegen ist er als überaus höflicher und geduldiger Mensch bekannt. Zu seinen größten beruflichen Stärken gehören somit Ausgeglichenheit und Ausdauer.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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