Elmar Erlemann
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1962 gegründet und war als Sozietät unter Beteiligung von Elmar Erlemann organisiert. Seit 1984 führt der Volljurist die Kanzlei als Einzelanwalt.
Sie finden die Kanzlei im Bürogebäude neben dem Rathaus in der Stadtmitte. Die Räume der Rechtsanwaltskanzlei liegen im zweiten Stockwerk. Ein Aufzug ist vorhanden.
Durch die zentrale Lage der Büroräume ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Naheverkehr gegeben. Sie erreichen die Kanzlei bequem mit der Straßenbahn. Vor der Haustür liegt die Haltestelle “Westwall”. Sofern Sie mit dem Auto anreisen, stehen ausreichende Parkplätze in der Tiefgarage unter dem Rathaus zur Verfügung.
Das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei vereinbart Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr gerne Beratungstermine. Bei Bedarf führt der Rechtsanwalt auch Termine vor Ort beim Mandanten durch.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Elmar Erlemann - St.-Anton-Straße 69 - 71
47798 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2151) 26454
- Telefax
- +49 (2151) 69589

Fachgebiete/Charakteristika
Elmar Erlemann wurde 1936 in Krefeld geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten in Köln, Innsbruck und Bonn Rechtswissenschaften. Nebenbei ging der Jurist zusätzlich dem Studium der forensischen Psychiatrie nach. Den Referendardienst absolvierte Herr Erlemann in Krefeld. Seit 1962 ist Elmar Erlemann als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig. Der Volljurist kann gute Kenntnisse in Englisch vorweisen.
Rechtsanwalt Elmar Erlemann bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht an.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Familienrecht. In diesem Bereich bietet Herr Erlemann seine juristische Unterstützung bei einer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen. Er steht seinen Mandanten bei Fragen und Problemen zur Verfügung um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Durchsetzung dieser Ansprüche. Der Jurist steht Ihnen auch zur Seite bei der Vermögensauseinandersetzung hinsichtlich Ehewohnung, Hausrat, gemeinsame Bankkonten etc. sowie bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich. Sind von einer Scheidung oder Trennung gemeinsame Kinder betroffen, können Sie in der Regel Streitigkeiten um Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils erwarten. In diesen Fällen ist es ratsam, Elmar Erlemann als Familienrechtler hinzuzuziehen, um eine Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu erreichen. Bei Streitigkeiten bezüglich des nach der “Düsseldorfer Tabelle” zu berechnenden Unterhalts wird Herr Erlemann ebenso tätig. Zudem übernimmt er auch die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung.
Überdies bearbeitet Herr Erlemann Mandate im Arzthaftungsrecht. Sofern Ihnen durch einen Behandlungsfehler Ihres Arztes oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung ein Schaden entstanden ist, übernimmt der Rechtsanwalt Ihre Interessenvertretung. Er wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Rechtsanwalt Elmar Erlemann wird den Umfang des Schadens beziffern und einen Schadenersatzanspruch für den erlittenen Medizinschaden gegenüber dem behandelnden Arzt in Form von Schmerzensgeld durchsetzen.
Der Volljurist wird außerdem im Mietrecht anwaltlich tätig. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen, ist es sinnvoll, den Vertrag auf Inhalt und mögliche Klauseln überprüfen zu lassen, damit Ihre Interessen als Mieter ausreichend berücksichtigt werden. Als Vermieter können Sie die Gestaltung Ihrer Mietverträge gleichfalls von Elmar Erlemann vornehmen lassen. Überdies stellen sich oftmals Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter ein über Wohnungskündigung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Kaution, Kautionsrückzahlung, Mietzins, Schönheitsreparaturen und so weiter. Der Rechtsanwalt wird Ihnen die rechtliche Lage darlegen und Ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei geltend machen. Außerdem steht er als Interessenvertretung zur Verfügung bei einem Mangel der Mietsache, wie zum Beispiel Feuchtigkeitsschaden und einer damit verbundenen Mietminderung. Mandanten nehmen Herrn Erlemann auch in Anspruch bei einer ungerechtfertigten Mieterhöhung, Mietzinsberechnung, Vertragsverletzung und damit verbundenen Schadenersatzansprüchen. Der Volljurist übernimmt die Beratung und Prozessvertretung sowohl für Vermieter als auch für Mieter.
Rechtsanwalt Elmar Erlemann bietet Rechtsberatungen und Interessenvertretungen auch im Individualarbeitsrecht an. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitnehmerinteressen überprüfen lassen. Der Jurist klärt Fragen um Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, befristete Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Mutterschutz etc. Sind Sie von einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber betroffen, prüft Elmar Erlemann die soziale Rechtfertigung Ihrer Kündigung und wird gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind, ist es gleichsam empfehlenswert, sofort juristischen Rat einzuholen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einstellen, wenn dieser die Arbeitspapiere nicht aushändigt oder der Arbeitnehmer unzufrieden mit dem Inhalt des erteilten Zeugnisses ist. Herr Erlemann übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt ferner im Strafrecht. Dieses berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen und mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert, z.B. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung et cetera sind als Verbrechen zu bezeichnen. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Erlemann übernimmt die Strafverteidigung auch im Jugendstrafrecht und im Betäubungsmittelstrafrecht.
Er vertritt im Strafverfahren auch die Opfer von Gewalttaten im Rahmen der Nebenklage.
Elmar Erlemann geht dem Beruf des Rechtsanwalts aus Überzeugung nach: Für ihn ist es der schönste Beruf, weil er die Möglichkeit bietet, anderen Menschen in schwierigen Lebenslagen zur Seite stehen zu können. Seine Stärken sieht er in besonderem Verhandlungsgeschick, sozialer Kompetenz und der Fähigkeit, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dem Richter die Ansichten und Positionen seiner Mandanten sehr gut vermitteln zu können.
Herr Erlemann ist zudem Mitverfasser des Buches “Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis”. Diese Fachliteratur ist bereits in 17. Auflage erschienen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


