Marina Hanl

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Marina Hanl gründete ihre Kanzlei im Jahr Oktober 1999 in Ludwigsburg. Vorher war sie als selbständige Anwältin in Asperg tätig. Heute arbeitet Rechtsanwältin Marina Hanl in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Ulrike Wagner.

Sie finden die Büroräume der Kanzlei Hanl in der Innenstadt von Ludwigsburg gegenüber dem “Forum am Stadtpark”. Die Büros sind im Obergeschoss einer neurochirurgischen Klinik, circa fünf Minuten vom Hauptbahnhof entfernt. Den Mandanten stehen genügend Parkplätze im Umfeld der Kanzlei zur Verfügung.

Termine können täglich von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Marina Hanl
Stuttgarter Str. 30
71638 Ludwigsburg
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
0 71 41 - 90 69 62
Telefax
0 71 41 - 90 69 64


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Marina Hanl wurde 1958 in Ludwigsburg geboren. Im Anschluss an das Abitur absolvierte sie das Studium der Rechte an den Universitäten in Würzburg und Tübingen. Auf die Zeit als Rechtsreferendarin in Stuttgart und am Amtsgericht Ludwigsburg folgte im Februar 1990 die Zulassung zur Anwaltschaft. Frau Hanl kommuniziert bei Bedarf in gutem Englisch. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Hanl ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Da die Juristin selbst verheiratet ist, ist sie sich der Sensibilität der familienrechtlichen Materie bewusst. Dabei sieht sie Ihr Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, die jeweilige rechtliche und prozessuale Situation gut einzuschätzen, als Ihre größten Stärken an. Circa 80 Prozent der Fälle werden durch Frau Hanl außergerichtlich geregelt. Bei Bedarf hat die Juristin jedoch keine Scheu, auch gerichtlich durch Klagen die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen.

Frau Marina Hanl wurde 1997 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Marina Hanl insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern – betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozesse
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozesse
  • Erbrecht: letztwillige Verfügung et cetera.
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Rechtsanwältin Marina Hanl ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung im Familien- und Erbrecht.

 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de