Ulrike Wagner
Kurzprofil
Ulrike Wagner war zunächst als Anwältin in Augsburg und Bietigheim tätig, bevor sie im Oktober 1995 ihre Kanzlei in Bietigheim gründete. Seit Oktober 1999 besteht die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Marina Hanl in Ludwigsburg.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei Wagner in der Innenstadt von Ludwigsburg gegenüber dem “Forum am Stadtpark”. Die Büros sind im Obergeschoss einer neurochirurgischen Klinik, circa fünf Minuten vom Hauptbahnhof entfernt. Den Mandanten stehen genügend Parkplätze im Umfeld der Kanzlei zur Verfügung.
Termine können täglich von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt.
Kontakt
- Ulrike Wagner
- Stuttgarter Str. 30
71638 Ludwigsburg
Baden-Württemberg
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- 0 71 41 - 90 69 62
- Telefax
- 0 71 41 - 90 69 64
Fachanwalt für
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Ulrike Wagner wurde 1955 in Tübingen geboren und absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der dortigen Eberhard-Karls-Universität. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie in Nürnberg. Frau Wagner wurde 1983 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwältin Wagner korrespondiert bei Bedarf in fließendem Französisch und gutem Englisch. Außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Italienisch.
Spezialisierung ist heute die Basis für eine ausgewogene und kompetente Beratung. Rechtsanwältin Wagner berät und vertritt ihre Mandanten ausschließlich in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht.
Ulrike Wagner wurde 1996 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.
Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Wagner versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Wagner gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Ulrike Wagner berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Ulrike Wagner hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.
Mitgliedschaften:
- Anwaltverein Stuttgart
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
- Deutscher Familiengerichtstag
- Stellvertretende Vorsitzende von Pro Familia Ludwigsburg
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de