Michael Rutzen
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Rutzen wurde 1956 in Neumünster geboren und studierte von 1975 bis 1981 Jura an der Universität Kiel. Es folgte ein Auslandsaufenthalt und von 1983 bis 1986 sein Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein. Nach der Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 1986 war Herr Rutzen zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer größeren Kanzlei in Neumünster tätig. Hierauf folgte eine Anstellung als juristischer Berater bei einem Insolvenzberater in Hamburg. Seit 1991 ist er Partner in der Sozietät Schulz-Voß & Rutzen.
Michael Rutzen ist seit 1994 als Notar zugelassen und seit 1997 dazu berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Er besitzt gute Kenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt und Notar Michael Rutzen berät und vertritt seine Mandanten vorwiegend in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Arzthaftungsrecht und Mietrecht. Darüber hinaus übernimmt Michael Rutzen die Vertretung von Mandanten gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und auch die Strafverteidigung vor Gerichten.
Auf dem Gebiet des Familienrechts befasst sich Herr Rutzen mit allen Rechtsfragen, die mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung der Ehe zusammenhängen. So zählen hierzu die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Fragen der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindesunterhalt und Umgangsrecht, Ehegattenunterhalt und Vermögensauseinadersetzung. Um rechtlichen Streitigkeiten im Falle einer Trennung aus dem Wege zu gehen, schließen viele Ehepaare schon zu Beginn oder während der Partnerschaft einen Ehevertrag ab, welcher die Scheidungsfolgen regelt. So können in einem Ehevertrag Regelungen zur Vermögensaufteilung insbesondere Gütertrennung vereinbart werden.
Im Erbrecht werden die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen geregelt. Michael Rutzen übernimmt für sie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Beratung über Erbfolge und mögliche Pflichtteilsansprüche.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt und Notar Michael Rutzen ist das Verkehrsrecht. So befasst er sich mit der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall. In diesem Zusammenhang werden von ihm Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung von Fahrzeugen sowie Schmerzensgeldansprüche bei Personenschäden und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend gemacht und durchgesetzt.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen. Hierbei hat sich immer wieder herausgestellt, dass es besonders wichtig ist, anwaltliche Hilfe bereits in Anspruch zu nehmen bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist.
Rechtsanwalt Michael Rutzen übernimmt auch Verteidigungen auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts. Hierzu gehören insbesondere Vergehen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder Fahrerflucht. Michael Rutzen vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren, die mit der Entziehung des Führerscheins zusammenhängen.
Sie können Herrn Rechtsanwalt Michael Rutzen auch auf dem Gebiet des Mietrechts beauftragen. Hierzu zählen insbesondere Fragen zur Kündigung von Mietverträgen, Mieterhöhungen und Mietminderungen aufgrund von Mängeln.
Schließlich befasst sich Herr Rechtsanwalt Rutzen auch mit Mandanten aus dem Arzthaftungsrecht. Hierbei geht es im Wesentlichen um Ansprüche aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler (Kunstfehler). Rechtsanwalt Rutzen vertritt die Interessen seiner Mandanten konsequent und zielstrebig, wobei er aber auch sein Augenmerk darauf richtet, zwischen den Parteien zu vermitteln, um für seinen Mandanten jeweils das beste Ergebnis zu erreichen. Michael Rutzen schätzt an seinem Beruf den lebhaften Umgang mit Mandanten. Er wird ihnen für ihr Anliegen tragfähige Lösungsmöglichkeiten aufweisen und sie auf diesem Weg beratend begleiten.
In seiner Eigenschaft als Notar übernimmt Herr Rutzen schwerpunktmäßig die Beurkundung und die Gestaltung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträge, Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen.
Fachanwalt für Familienrecht
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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