Alexandra Beermann
Kurzprofil
2004 wurde die Kanzlei in einer denkmalgeschützten Jugendstilvilla im Zentrum von Ludwigsburg gegründet. Rechtsanwältin Beermann und ihre Mitarbeiter nehmen sich für jeden ihrer Mandanten viel Zeit und legen großen Wert auf eine angenehme und freundliche Gesprächsatmosphäre. Bei Bedarf werden gezielt externe Spezialisten mit herangezogen, um eine umfassende und kompetente Beratung gewährleisten zu können.
Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, nutzen Sie bitte den Zug oder die S-Bahn und steigen am Bahnhof Ludwigsburg aus. Von dort ist das Büro innerhalb von fünf Minuten bequem zu Fuß zu erreichen.
Bei Anfahrt mit dem Auto verlassen Sie die Autobahn A 81 an der Abfahrt Ludwigsburg Süd und folgen der Ausschilderung Ludwigsburg (Stadtmitte). Biegen Sie in der Friedrichstraße in Richtung Bahnhof links, in die Solitudestraße, ab. Es stehen ausreichend kostenlose Parkplätze vor dem Haus zur Verfügung.
Das Büro ist täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Nach Vereinbarung berät Frau Beermann Sie gern auch außerhalb dieser Zeiten und in Ihren Firmenräumen.
Kontakt
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Alexandra Beermann - Solitudestrasse 55
71638 Ludwigsburg
Baden-Württemberg
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- 0 71 41 / 70 25 422
- Telefax
- 0 71 41 / 70 25 426

- Homepage
- http://www.anwaltskanzlei-beermann.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Alexandra Beermann wurde 1972 in Buchholz in der Nordheide geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Im Anschluss an das Referendariat beim Landgericht Hechingen und das erfolgreiche zweite Staatsexamen arbeitete Frau Beermann bis zum November 2003 in Columbia, South Carolina in der Kanzlei Mc Nair Law Firm. Zu ihren Aufgabengebieten gehörten das Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht und die Beratung von deutschen Firmen bei Fragen zum amerikanischen Einwanderungsrecht. Gern berät die Anwältin bei Bedarf ihre Mandanten in fließendem Englisch.
Nach der Rückkehr aus den USA gründete Rechtsanwältin Beermann die Kanzlei in Ludwigsburg. Aus der Arbeit in den Vereinigten Staaten resultiert ihr Selbstverständnis als Anwältin und die umfassende Betrachtungsweise eines Lebenssachverhaltes mit allen aufgeworfenen rechtlichen Aspekten. Zu ihren Schwerpunkten zählen die Beratung im Wirtschaftsrecht, Strafrecht und vor allem im Bereich Insolvenzrecht, einschließlich der Beratung bei der Sanierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um hier eine umfassende Beratung zu gewährleisten, besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater- und Wirtschaftsprüferbüro Hurtig und Kimpfler GmbH in Filderstadt.
Durch die schwierige wirtschaftliche Lage sind viele kleine und mittelständische Unternehmen – häufig unverschuldet – gezwungen, sich mit einer drohenden Insolvenz auseinanderzusetzen. Dem Unternehmer stellt sich regelmäßig die Frage, ob es sich um eine bloße Unternehmenskrise oder tatsächlich um echte Insolvenzreife handelt. Frau Beermann berät Sie diesbezüglich umfassend, ggf. auch über die Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung.
Bei einer geplanten Unternehmenssanierung erstreckt sich die Beratung u. a. auf die Erstellung einer Unternehmensanalyse, eines Schuldenbereinigungsplanes als Grundlage für einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Diesbezüglich führt die Anwältin für Sie die notwendigen Verhandlungen, zum Beispiel mit den Banken und Lieferanten, um so Sanierungsvergleiche abschließen zu können.
Als Privatmann hilft Ihnen Frau Beermann bei der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches nach § 305 Abs. 1 InsO, der Antragstellung sowie der Stellung eines Stundungsantrages bezüglich der Verfahrenskosten.
Häufig stellen sich im Rahmen von einem förmlichen Liquidationsverfahren oder bei einer sog. “Stillen Liquidation” komplizierte rechtliche Fragen. Frau Beermann übernimmt alle anfallenden Aufgaben während der Liquidation bis hin zur Auflösung der Gesellschaft und ihrer Löschung im Handelsregister.
Für Organe und Gesellschafter bestehen im Vorfeld einer Insolvenz und im Zusammenhang mit einem laufenden Insolvenzverfahren umfangreiche Pflichten, die bei Verletzungen sowohl eine Strafbarkeit, wie auch eine private Haftung derselbigen nach sich ziehen können. Zunehmend gewinnt daher bei der Beratung von Unternehmern auch das Strafrecht an Bedeutung. Innerhalb der wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Beratung ist daher die präventive Rechtsberatung über strafrechtliche Risiken ein wichtiger Bestandteil. Hier sind insbesondere die sog. “Bankrottstraftaten”, die Untreue oder der Betrug zu nennen, bei denen ein deutlicher Anstieg der Verurteilungen zu verzeichnen ist.
Zwei weitere Beratungsbereiche sind das Steuerstrafrecht. Im Steuerstrafrecht berät Frau Beermann Mandanten, die, beispielsweise aufgrund einer Betriebsprüfung, in das Fadenkreuz von strafrechtlichen Ermittlungen der Finanzbehörden geraten sind. Sollen Gelder von Auslandskonten legal nach Deutschland transferiert werden, übernimmt die Anwältin für Sie die Verhandlungen mit den Finanzämtern und berät Sie über die Möglichkeiten der steuerlichen Selbstanzeige.
Neben der Beratung in den genannten Teilbereichen stellt außerdem die klassische Strafverteidigung von Privatpersonen einen Schwerpunkt im Beratungsangebot der Kanzlei dar.
Als ehemals aktive Turnierreiterin hat Frau Beermann es sich nicht nehmen lassen, ihr Hobby mit ihrem Beruf zu verbinden und sich somit auch auf das Pferderecht spezialisiert. Regelmäßig erscheinen ihre Artikel zu aktuellen Themen in einer renommierten Pferdezeitschrift. Zu ihren Mandanten gehören neben den Tierhaltern häufig auch Tierärzte. Oft geht es um die Klärung von Problemen, die im Zusammenhang mit einem Pferdekauf auftreten können, und um die daraus resultierenden Gewährleistungsansprüche. Frau Beermann ist außerdem eine kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um die Errichtung von Reitanlagen und Existenzgründungen in diesem Bereich geht.
Zufriedene Mandanten schätzen an Rechtsanwältin Beermann ihre Flexibilität und ihre Fähigkeit, auf verschiedene Menschen zuzugehen. Sie erklärt selbst schwierigste Sachverhalte verständlich und nimmt sich dafür auch die nötige Zeit. Aufgrund ihrer positiven Erfahrungen als Mitarbeiterin einer amerikanischen Kanzlei betrachtet sie alle rechtlichen Aspekte eines Falles als ein Paket und bezieht sie in die Beratung mit ein. Dadurch fühlen sich ihre Mandanten rundum gut betreut.
Ihre knappe Freizeit verbringt Frau Beermann am liebsten zusammen mit ihren zwei Hunden beim Ausreiten in der Natur. Seit ihrem Aufenthalt in den USA ist sie eine begeisterte Westernreiterin.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de