Robert Schulte

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei Schulte wurde 1972 von Rechtsanwalt Robert Schulte als Einzelkanzlei in Saarbrücken gegründet. Für Problemstellungen internationaler Art, besteht eine Zusammenarbeit mit Kanzleien in Frankreich, Spanien (Gonzales, Alvarez, Riuz Ardite in Barcelona und Madrid) und Luxemburg (Maitre Joe Lemmer). Zum Mandantenstamm gehören sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen.

Die Kanzlei Schulte ist für die Mandanten außerordentlich leicht zu erreichen. Sie befindet sich in Saarbrücken – Rotenbühl, ca. 1 km von der Universität entfernt. Durch Parkmöglichkeiten direkt vor dem Kanzleigebäude ist die Parksituation optimal. Eine Bushaltestelle befindet sich ebenfalls direkt vor der Kanzlei.

Das Büro der Kanzlei steht Ihnen täglich von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sodann von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr für die Terminabsprache zur Verfügung. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Robert Schulte
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Fachgebiete/Charakteristika

Robert Schulte, 1940 in Frankreich geboren, studierte an den Universitäten in Saarbrücken, München und Paris Jura. Im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er sein Rechtsreferendariat in Saarbrücken. Bevor Herr Schulte im Jahr 1972 zur Anwaltschaft zugelassen wurde, war er zunächst 2 Jahre als Staatsanwalt und anschließend 3 ½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre d’études Jurediques Francaises an der Sarbonne / Paris und bei der Fondation des Science Politiques in Paris tätig. Der Jurist spricht fließend Französisch und Spanisch. Im Übrigen verfügt er über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Robert Schulte ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Schulte sind das Wirtschaftsrecht, das Strafrecht sowie das spanische Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Robert Schulte die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden durch Herrn Schulte auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Darüber hinaus bilden das private französische Insolvenzrecht für Deutsche und das Verkehrsrecht die Interessenschwerpunkte des Juristen.

Die private Verschuldung in Deutschland steigt in immer rasanterem Tempo. Deshalb wurde auch in Deutschland ein Verfahren eingeführt, das überschuldeten Privathaushalten ermöglicht, den Schuldenberg nicht nur abzubauen, sondern mittels Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu werden. Um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu gelangen, werden dem Schuldner in Deutschland jedoch erhebliche, zeitraubende Belastungen auferlegt. Insbesondere die so genannte „Wohlverhaltensperiode“ bedeutet einen tiefen Einschnitt in das Leben des Betroffenen: er muss sieben Jahre lang auf Sozialhilfeniveau leben, sein Vermögen wird häufig zu erschreckend geringen Preisen verwertet und sein Lebensstil wird streng kontrolliert. Jedes - auch unbeabsichtigte - Fehlverhalten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Deshalb ist es möglich, die Vorteile ausländischer Privatinsolvenzverfahren zu nutzen und nach deren Abschluss von seinen Schulden befreit zu sein. Speziell für Privatinsolvenzverfahren in Frankreich hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden, dass eine in Frankreich ordnungsgemäß durchgeführte Privatinsolvenz grundsätzlich anzuerkennen ist. Daraus können sich für deutsche Schuldner weit reichende Konsequenzen ergeben. Denn eine Privatinsolvenz in Frankreich kennt keine „Wohlverhaltensphase“ von sieben Jahren. Wenn nicht aufwendig zu veräußernde Vermögenswerte verwertet werden müssen, ist mit einem Abschluss des Verfahrens und einer Restschuldbefreiung nach nur ca. eineinhalb bis zwei Jahren zu rechnen. Der Schuldner wird also weitaus weniger belastet. Bereits zu Beginn des Verfahrens ist die endgültige Befreiung von der Schuldenlast in Sicht. Rechtsanwalt Robert Schulte berät Sie gern über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der privaten französischen Insolvenz für Deutsche.

Einen weiteren Schwerpunkt des Juristen bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Schulte aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Schulte zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird durch Herrn Rechtsanwalt Schulte kompetent beraten und betreut.

Mitgliedschaften:

  • Mitglied der Deutsch – Spanischen Juristenvereinigung
  • Union des Avocat Euroéens
  • Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des DAV