Dr. jur. Andreas Klose
Kurzprofil
Die Kanzlei Klose wurde 2003 von Dr. Andreas Klose in Potsdam gegründet.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Klose ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Des Weiteren ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, des Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft, der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. sowie der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V.
Da es sich um eine Wirtschaftskanzlei für den Mittelstand handelt, stehen das Unternehmen und seine Inhaber im Zentrum der Tätigkeit. Dr. Klose, der auf die Rechtsgebiete rund um das Unternehmen spezialisiert ist, bietet seinen Mandanten zuverlässige und kompetente Beratung.
Die Kanzlei liegt in der Nauener Vorstadt, in der Nähe der russischen Siedlung “Alexandrowka”. Für Mandanten, die mit dem PKW anreisen, stehen kostenfreie Parkmöglichkeiten in der anliegenden Straße und um das Kanzleigebäude zur Verfügung. Ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht des Weiteren über eine Straßenbahnhaltestelle, die nur wenige Gehminuten von der Kanzlei entfernt ist. Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Klose kooperiert mit einem Steuerberater, der seinen Sitz ebenfalls in Potsdam hat.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. jur. Andreas Klose
- Beyerstr. 2
14469 Potsdam
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (331) 8871476
- Telefax
- +49 (331) 8871478

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-klose.com
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Klose, 1961 in Seesen geboren, studierte von 1981 bis 1987 an der Universität in Göttingen Jura. Den Referendardienst leistete er von 1989 bis 1991 in Berlin ab und erhielt im gleichen Jahr die Zulassung als Rechtsanwalt. Schon während seines Studiums war er als wissenschaftliche Hilfskraft an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen tätig.
Nachdem er 1991 im Steuerrecht promoviert hatte, absolvierte er sein 2. Staatsexamen. Zunächst war er in Berlin und Potsdam als Rechtsanwalt tätig sowie ab 1995 am Brandenburgischen Oberlandesgericht, kehrte aber im Jahre 2002 wieder nach Potsdam zurück. Dr. Andreas Klose ist seit 1998 Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Steuerrecht der Rechtsanwaltskammer Brandenburg.
Im Laufe der Jahre hielt er zahlreiche Vorträge bei Veranstaltern im Raum Potsdam auf Seminaren und Vortragsveranstaltungen zu Themen aus dem Gesellschaftsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus nimmt er seit 2003 einen Lehrauftrag für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - sowie von 2003 bis 2005 für Privatrecht - an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus wahr. Er besitzt Grundkenntnisse in Englisch und Polnisch.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Andreas Klose beschränkt sich auf Rechtsgebiete, die für mittelständische Unternehmen von Bedeutung sind. So ist als Kerngebiet des Unternehmensrechts das Gesellschaftsrecht zu nennen, welches begleitet wird vom Steuerrecht und vom Erbrecht. Des Weiteren betreut Dr. Klose Mandate aus dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein weiterer jahrelanger Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt im Kredit- und Bürgschaftsrecht.
In jüngerer Zeit ist zudem das polnische Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht in das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Dr. Klose gerückt – eine Entwicklung, die auf sein ausgeprägtes Interesse an Polen zurückzuführen ist.
Spezialitäten
Das Gesellschaftsrecht, zusammen mit dem Erbrecht und dem Steuerecht, sowie das Vertragsrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stellen die Spezialgebiete von Rechtsanwalt Dr. Andreas Klose dar.
Im Gesellschaftsrecht ist Dr. Klose neben der Beratung seiner Mandanten bei der Wahl der optimalen Rechtsform auch für den Entwurf und die Gestaltung einer Gesellschaftssatzung zuständig. Des Weiteren befasst er sich mit Satzungsänderungen inklusive Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, mit Geschäftsordnungen und Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstand. Ferner zählen Ausgliederung und Unternehmensumstrukturierung zum Themengebiet von Herrn Dr. Klose, genauso wie Gesellschafterwechsel und die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Haftung des Geschäftsführers, der Bereich der eigenkapitalersetzenden Darlehen und sonstigen Leistungen und der verdeckten Gewinnausschüttungen. Darüber hinaus übernimmt er die Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie die Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge und die vorbeugende Insolvenzberatung.
Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Dr. Klose in erster Linie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen tätig. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel die Sicherung des Ehegatten für den Fall des eigenen Vorversterbens geregelt. Hierzu gehören auch die Überprüfung von Testamenten auf ihre Aktualität und gegebenenfalls die Anpassung an geänderte Umstände. Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge innerhalb und außerhalb der Familie ist auch der Interessenausgleich zwischen dem das Unternehmen übernehmenden Kind und den übrigen Kindern zu beachten. Kommt es zu einer Erbauseinandersetzung, so gehört zu seinem Tätigkeitsgebiet auch die Geltendmachung von Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Da die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen stets von Vertragsabschlüssen begleitet wird, ist die korrekte und eindeutige Formulierung von Verträgen, die den Willen der Vertragsparteien zutreffend wiedergeben, unerlässlich, um unnötige und kostspielige Rechtsstreite zu verhindern.
In diesem Zusammenhang stehen das Vertragsrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in enger Verbindung miteinander. So übernimmt Dr. Klose den Entwurf und die Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsformularen bzw. Formularverträgen mit dem Ziel, die spezifischen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Mandanten zu wahren. Im Rahmen der Überprüfung werden die Vertragsformulierungen gegebenenfalls an geänderte Gesetze und an die Rechtsprechung angepasst. Falls es vom Mandanten gewünscht wird, übernimmt Dr. Klose die Durchführung einer Vertragsverhandlung, die Überprüfung eines selbst ausgehandelten Vertrags und dessen rechtliche Formulierung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
Das Kreditrecht und das Bürgschaftsrecht werden von Rechtsanwalt Dr. Klose als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt bearbeitet. Viele Unternehmen leben mit Finanzierungskrediten von Banken oder Geschäftspartnern und sichern diese oftmals durch Privatgrundstücke und Bürgschaften ab. Auf der anderen Seite gewähren viele Unternehmen auch ihrerseits Geld- oder Warenkredite. Es können sich oftmals Unternehmensrisiken schnell auf den Privatbereich ausweiten, so dass zum Beispiel die eigene Immobilie verkauft werden muss, um geschäftliche Kredite zurückzuzahlen. Dr. Klose bietet insoweit die Überprüfung von Kreditverträgen auf besondere Risiken und Aktualität an. Er macht die Freigabe von Sicherheiten bei Übersicherung durch Gläubiger geltend und übernimmt Verhandlungen mit Gläubigern und Schuldnern. Zu nennen ist insbesondere die Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Bürgschaften, insbesondere bei Ehegattenbürgschaften und in Fällen der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft.
In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung und die Durchführung von Konzepten für die persönliche Absicherung (z.B. bei bestehenden Haftungsrisiken) zu nennen.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Klose sieht in seiner praxisnahen, aber gleichwohl gründlichen und wissenschaftlichen Arbeitsweise seine besondere Stärke. Er schätzt an seinem Beruf die sich stets neu ergebenden Sachverhaltsgestaltungen, die wechselnden Herausforderungen und rechtlichen und praktischen Fragestellungen sowie die aktuelle europäische Rechtsentwicklung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
4274 Zugriffe seit dem 05.08.2005


