Frank Lechner

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Frank Lechner ist seit dem Jahr 2000 in seiner Kanzlei in Giessen tätig. Die persönliche Betreuung der Mandanten spielt für den Volljuristen eine große Rolle. Der Anwalt ist bereits seit 1998 Fachanwalt für Sozialrecht. Nach dem zweiten Staatsexamen war er als Richter tätig.

Die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Lechner befindet sich in der Fußgängerzone direkt an der Bushaltestelle Marktplatz. Öffentliche Parkmöglichkeiten sind für die Mandanten vorhanden.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Nachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Freitags hat das Büro von 09: 00 Uhr bis 12: 00 Uhr geöffnet. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung getroffen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Frank Lechner
Mäusburg 8
35390 Gießen
Hessen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Lechner wurde 1964 in Lich geboren und studierte in Gießen Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Frankfurt. Frank Lechner ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Volljurist korrespondiert auch in Englisch.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht vertritt er Mandanten bei Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt, Kranken- und Pflegeversicherungen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen (z. B. Berufsgenossenschaften) und dem Versorgungsamt.

Er setzt sich für seine Auftraggeber bei Problemen mit dem Arbeitsamt (z. B. ungerechtfertigten Sperrzeiten), den Krankenkassen (z. B. abgelehnten Krankengeldzahlungen oder Leistungsanträgen), den Pflegekassen (z. B. Einstufung in die falsche Pflegeklasse), der Rentenversicherung (z. B. abgelehnten Renten- und Reha-Anträgen), den Berufsgenossenschaften (z. B. bei Berufskrankheit und Arbeitsunfall) und der Versorgungsverwaltung (z. B. Grad der Behinderung, Schwerbehinderteneigenschaft) ein.

Seit Ende 2004 ist Herr Lechner verstärkt außergerichtlich und vor den Sozialgerichten mit Mandaten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe („Hartz IV“) befasst. In diesen geht es um die Höhe der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt, die Einkommensanrechnung, die Kosten der Unterkunft, Einstellen von Leistungen, Anhörungen zu Überzahlungen usw..

Herr Rechtsanwalt Lechner ist seit 1998 Fachanwalt für Sozialrecht.

Die Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel eines Fachanwalt es nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zu, wenn in dem Fachgebiet besonderer theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht verfügt Herr Lechner durch seine langjährige Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Die private Lebensversicherung wird zu einer immer beliebteren Form der Absicherung. Ein Teilbereich davon ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem Selbständige wählen diese Form, um sich gegenüber dem Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Angestellte Arbeitnehmer entscheiden sich immer häufiger zusätzlich für die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sein Interessenschwerpunkt ist das Verkehrsrecht. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. Frank Lechner nimmt Kontakt mit den Versicherungen auf und klärt Sie über Ihre Ansprüche auf. Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken hat der Anwalt ebenfalls Routine.

Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Lechner ist das Arbeitsrecht. Der Kündigungsschutz steht dabei im Mittelpunkt. Egal, ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder noch ein Lohnzeugnis offen steht: Herr Frank Lechner berät Sie fundiert und ist für Sie ein kompetenter Ansprechpartner.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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