Daniela Kirchmaier
Kurzprofil
Rechtsanwältin Daniela Kirchmaier arbeitet seit der Kanzleigründung im Januar 2005 als selbständige Einzelanwältin in Garching. Ihre Kanzlei liegt im Ortskern von Garching an der Hauptstraße. Parkmöglichkeiten stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Für Mandanten ohne Auto ist Frau Kirchmaier problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, da sich eine Haltestelle für Bus und U-Bahn quasi vor der Tür befindet.
Beratungstermine mit der Juristin können werktags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Frau Kirchmaier selbst vereinbart werden. Als zusätzlicher Service sind nach Vereinbarung auch Termine vor Ort beim Mandanten oder außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV und eine eigene Homepage (www.kanzlei-kirchmaier.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Daniela Kirchmaier
- Freisinger Landstr. 2
85748 Garching
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 32668250
- Telefax
- +49 (89) 32672912

Fachgebiete/Charakteristika
Daniela Kirchmaier wurde 1973 in Kaufbeuren geboren. Sie studierte an der „Universität Bayreuth“ Jura. Nach dem Universitätsstudium und dem Referendariat in Bayreuth, Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, wurde sie im Jahr 2003 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Anschluss hieran arbeitete sie zunächst für ein halbes Jahr in der Widerspruchsabteilung des Arbeitsamtes Neuruppin. Vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei war sie als Partnerin einer überörtlichen Sozietät in Wittenberg tätig. Frau Kirchmaier verfügt über gute Kenntnisse in Englisch sowie über Kenntnisse in Französisch.
Rechtsanwältin Kirchmaier berät und vertritt ihre Mandanten im Familienrecht. Die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft gilt für den ehelichen Güterstand immer dann, wenn Anderes nicht wirksam vereinbart wurde. Eine individuelle Abweichung von diesem Regelfall erfordert aber in jedem Fall die Vereinbarung durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Die individuell beste Regelung „für den Fall aller Fälle“ kann zur beiderseitigen Akzeptanz und im Einvernehmen am besten festgeschrieben werden, solange sich die Ehepartner „wohlgesonnen“ sind. Insbesondere, wenn einer der Ehepartner unternehmerisch tätig ist, bietet die Regelung durch Vertrag zwischen den Eheleuten unter Rücksicht auf beide Vermögensinteressen oft die einzig vernünftige Lösung. Auch die rechtzeitige Vereinbarung der Scheidungsfolgen zur beiderseitigen Gewissheit hilft nicht nur Kosten sparen. Die gesicherte Vereinbarung für den Fall der Ehescheidung ermöglicht auch den Blick auf die konstruktive neue Lebensplanung und erspart aufreibende Auseinandersetzungen, die oft unter oft destruktivem Vorzeichen geführt werden. Sollte im Ehescheidungsverfahren die streitige Auseinandersetzung nötig sein, übernimmt Frau Kirchmaier selbstverständlich auch die Prozessvertretung zur Wahrung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren zur Ehescheidung und den Folgesachen.
Die anwaltliche Tätigkeit durch Frau Kirchmaier im Bereich Erbrecht umfasst u. a. folgende Punkte: Beratung vor und nach dem Erbfall, Rechtlicher Beistand bei Erbauseinandersetzungen, Anwaltliche Tätigkeit vor Gericht, Vertretung bei Teilungsversteigerungen, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Anfechtung von Testamenten.
Daniela Kirchmaier vertritt Mieter und Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Im Mietrecht stehen Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen bzw. Mietminderungen im Vordergrund. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Kirchmaier Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, beispielsweise in Streitigkeiten rund um das Kündigungsschutzrecht, Arbeitsvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht sowie das Mitarbeitervertretungsrecht und Personalvertretungsrecht.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Arzthaftungsrecht. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftete der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden Patienten, die die Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, aber auch Ärzte, Krankenhausträger oder Versicherungen, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, durch Rechtsanwältin Kirchmaier beraten und vertreten.
Rechtsanwältin Kirchmaier übernimmt im Übrigen die Beratung und Vertretung in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört die Errichtung, Auseinandersetzung und (Um-)Strukturierung von Kooperationen wie etwa Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften oder interdisziplinären Kooperationen sowie von Krankenhäusern und Kliniken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Praxen, Kliniken oder Anteilen hieran einschließlich der Vertretung bei den dazugehörigen Verfahren vor den Zulassungsgremien bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.
Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Art. 20 Abs. I GG entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht, aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung, dem ständigen Wandel. Aus diesem Grund begleitet Sie Frau Kirchmaier durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzleiarbeit ist die Juristin aktives Mitglied im örtlichen Gewerbeverband.
Den nötigen Ausgleich zum Berufsalltag findet Frau Kirchmaier beim Squash und beim Skifahren. Des Weiteren ist sie kulturell sehr interessiert.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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