Yvonne Schur

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Frau Rechtsanwältin Yvonne Schur ist seit 1985 als Rechtsanwältin tätig. Die Anwaltskanzlei Schur in der heutigen Konstellation besteht seit 1999.

Frau Rechtsanwältin Schur war zunächst fünf Jahre in einer größeren Kanzlei tätig. 1990 gründete sie ihre eigene Kanzlei, die sie erst mit einem Sozius, und seit 1999 als Einzelanwältin führt.
Ihr Klientel umfasst sowohl Privatleute, als auch Unternehmen.

Die Kanzlei ist Montags bis Donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Termine können jedoch nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Bürozeiten abgehalten werden. Es besteht die Möglichkeit, Beratungstermine auch in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort stattfinden zu lassen.

Die Anwaltskanzlei in Kaufbeuren verfügt über Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Büroräume. Zudem besteht eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

 


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Yvonne Schur
Am Klosterwald 4
87600 Kaufbeuren
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (8341) 95320
Telefax
+49 (8341) 953295
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Yvonne Schur wurde 1956 in Memmingen geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian Universität in München und absolvierte ihr Studium mit zwei Prädikatsexamen. Frau Schur ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein (DAV) und in dessen Arbeitsgemeinschaften der Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Bau- und Architektenrecht sowie der Arbeitsgemeinschaf für Arbeitsrecht. Zudem ist sie Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz.

Seit 1999 ist Frau Schur “Fachanwältin für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in einem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen. Als Fachanwalt besteht die Verpflichtung, auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, wobei die Gesamtdauer der Fortbildung 10 Zeitstunden nicht unterschreiten darf.

Als Fachanwältin hat sich Frau Rechtsanwältin Schur seit einigen Jahren besonders qualifiziert. Von der Durchführung der Ehescheidung, der Klärung von Unterhaltsansprüchen, der Hausratsteilung, bis hin zu der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen und Vermögensauseinandersetzung, steht Frau Rechtsanwältin Schur ihren Mandanten auf allen Gebieten des Familienrechts mit Rat und Tat zur Seite und begleitet sie in ihrer Ehesache.

Auch auf dem Gebiet des Erbrechtes bietet Frau Rechtsanwältin Schur kompetente juristische Betreuung und Beratung. Sie berät bei allen juristischen Problemen, die dieses Gebiet umfassen, beispielsweise bei allen Fragen rund um das Thema Testament und Erbvertrag und die Auseinandersetzung der Erben.

Darüber hinaus ist das private Baurecht einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Frau Rechtsanwältin Schur wird in diesem Bereich sowohl für private Bauherren als auch für Bauunternehmer und Bauträger bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung eines Baurechtsfalles tätig.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Schur ist das Arbeitsrecht. Auf diesem Gebiet hat Frau Schur lange Jahre praktische Erfahrungen gesammelt und aktualisiert ihre theoretischen Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungen. In diesem Bereich ist Frau Rechtsanwältin Schur sowohl für Unternehmen und Führungskräfte, als auch für Arbeitnehmer tätig.
 
Des Weiteren  sind das Allgemeine Vertragsrecht und die Forderungsbeitreibung Interessensschwerpunkte der engagierten Juristin. Das erstgenannte Rechtsgebiet umfasst alle Probleme rund um diverse Vertragstypen, wie z.B. Kaufverträge und Dienstverträge sowie die jeweilige Vertragsgestaltung. Im Bereich Forderungseinzug befasst sich Frau Rechtsanwältin Schur mit der Beitreibung von Forderungen auf allen Rechtsgebieten, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren.

Für Frau Rechtsanwältin Schur hat es besondere Bedeutung,  sich für die Beratung und Betreuung ihre Mandanten Zeit zu nehmen und ihnen die individuelle Rechtslage zu erläutern. Sorgfältiges Arbeiten und eine umfassende Beratung sind für sie das A und O ihres Arbeitsalltags.

Frau Rechtsanwältin Schur bildet sich regelmäßig weiter, um ihren Mandanten eine adäquate Beratung und Betreuung gewährleisten zu können. Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen, z.B. solche des Deutschen Anwaltsvereins, sind für Frau Rechtsanwältin Schur selbstverständlich.

 

Außerberufliche Engagements

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist Frau Schur seit mehreren Jahren als Dozentin tätig. Primär in ihren Spezialgebieten hält sie Vorträge z.B. vor Vereinen, Krankenkassen und der Handwerksammer.

 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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