Matthias Bell

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Matthias Bell ist seit 1979 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1981 in seiner Kanzlei in Germering tätig. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Um die Mandanten bestmöglich zufriedenzustellen, werden die übertragenen Mandate stets mit Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und großem Engagement bearbeitet. Den Rahmen für eine erfolgreiche Abwicklung des Mandats bildet zudem die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Klienten.

Rechtsanwalt Bell hat seinen Schwerpunkt auf das Forderungsmanagement sowie das Verkehrsrecht gelegt. Außerdem betreut er viele Mandanten im Bereich Strafrecht. Da es zum Selbstverständnis des Volljuristen gehört, seine Mandanten ganzheitlich zu betreuen, nimmt er auf Wunsch selbstverständlich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten an (wie zum Beispiel Mietrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht). Mandate, deren Themen nicht in seinen Rechtsgebieten liegen, vermittelt er an fachkundige Kollegen weiter.

Sie erreichen die Kanzlei Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitagnachmittag bis 13.00 Uhr. Das Sekretariat steht Ihnen während dieser Zeiten gerne für die Terminvereinbarung zur Verfügung. Sofern Sie es wünschen, macht Herr Bell mit Ihnen auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten aus oder sucht Sie zu Hause auf.

Die Büroräume liegen in der Unteren Bahnhofsstraße, mitten in der Innenstadt von Germering. Mandanten, die mit dem Auto anreisen, finden Parkplätze direkt vor den Büroräumen. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn) ist die Kanzlei sehr gut zu erreichen. Das Bürohaus verfügt über einen Aufzug und ist damit auch für Rollstuhlfahrer zugänglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Matthias Bell
Untere Bahnhofstr. 31
82110 Germering
Bayern
Deutschland

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+49 (89) 8419003
Telefax
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Fachgebiete/Charakteristika

Matthias Bell wurde 1951 in Herborn geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München absolvierte er seine Referendariatszeit ebenfalls in der bayerischen Landeshauptstadt. Herr Bell ist seit 1979 als Rechtsanwalt zugelassen und spricht fließend Englisch.

Die abwechslungsreichen Tätigkeiten und der menschliche Umgang mit seinen Mandanten machen für Herrn Bell die Attraktivität seines Berufes aus. Ihm ist es ausgesprochen wichtig, dass er sich für andere Menschen einsetzen und diesen bei ihren Herausforderungen beistehen kann.

Rechtsanwalt Bell bearbeitet überwiegend Mandate im Verkehrsrecht. Das unterteilt sich im wesentlichen in das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Bell führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Bell für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Volljurist Mandate bei Verstößen gegen die Verkehrsdelikte, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Matthias Bell beispielsweise bezüglich Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Herrn Bell als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Bell in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Ein Fahrverbot wird für maximal drei Monate ausgesprochen, während die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr oder länger angeordnet wird. Vor allem bei Trunkenheitsfahrten und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einer Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Herr Bell wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringst mögliches Maß reduzieren.

Zudem ist Rechtsanwalt Bell im professionellen Forderungsmanagement einschließlich der Zwangsvollstreckung tätig. Dies bedeutet: Sie reichen ihm Ihre fälligen Rechnungen ein, und er kümmert sich darum, dass das Geld Ihrem Konto baldmöglichst gutgeschrieben wird. Seine Aufgaben umfassen dabei die Straffung des Mahnvorgangs, die vorgerichtliche Mahnung des Schuldners, das gerichtliche Mahnverfahren, die Vertretung des Gläubigers vor Gericht im streitigen Verfahren und – gegebenenfalls - im Insolvenzverfahren sowie die Zwangsvollstreckung. Dabei wird Herr Bell in jeder Phase auch durch telefonische Kontaktaufnahme versuchen, den Schuldner zu einer freiwilligen Zahlung zu bewegen. Das Forderungsmanagement wird seit vielen Jahren durch ein sehr leistungsfähiges EDV-Programm unterstützt.

Zu seinen größten Stärken zählt er seinen Ideenreichtum gerade bei sehr komplexen Mandaten sowie eine überdurchschnittlich gute Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich auszudrücken. Überdies ist Rechtsanwalt Bell sehr durchsetzungsfähig und überzeugungsstark – sowohl den Mandanten als auch dem Richter gegenüber.

Um für seine Mandanten immer auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu sein, bildet er sich mittels Fachliteratur wie auch durch den regelmäßigen Besuch von Seminaren weiter.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de