Heidi S. Bucka
Kurzprofil
Die Kanzlei Bucka wurde von Heidi S. Bucka 2003 in Germering gegründet und liegt in zentraler Lage, nur wenige Gehminuten vom Einkaufszentrum und von der Stadthalle entfernt.
Der wichtigste Aspekt der Kanzleiphilosophie von Rechtsanwältin Heidi S. Bucka, die Mitglied im Deutschen Anwaltsverein ist, stellt der persönliche und umfassende Service für die Mandanten dar – egal ob es sich um Privatpersonen oder um ein Unternehmen handelt. Dabei wird die Qualität der Kanzlei durch ständige Fortbildungen und modernste EDV-Ausstattung, eingerichtet von der Firma eduCare EDV-Systeme GmbH, gewährleistet.
Für Mandanten, die mit dem PKW anreisen, stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Des Weiteren ist auch die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unproblematisch, da der Bahnhof von Germering lediglich fünf Gehminuten entfernt ist.
Die Kanzlei ist an den Werktagen stets von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, jedoch gehören zum Serviceangebot der Kanzlei auch Beratungstermine für Berufstätige in den Abendstunden oder am Wochenende.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Heidi S. Bucka - Rudolf-Diesel-Str. 7 a
82205 Gilching
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8105) 734580
- Telefax
- +49 (8105) 7345822

- Homepage
- http://www.kanzlei-bucka.de
Fachgebiete/Charakteristika
Heidi S. Bucka studierte von 1994 bis 2000 an der Universität in München Rechtswissenschaften. Den Referendarsdienst leistete sie ebenfalls in München beim Jugendstrafgericht, beim Amtsgericht und bei der Stadt ab. Nachdem sie 2002 die Zulassung zur Rechtsanwältin erhalten hatte, eröffnete sie zunächst in München/Pasing ihre Kanzlei, zog dann aber 2003 nach Germering.
Frau Bucka, die während ihres Studiums zwei Semester in Paris studiert hatte, beherrscht Französisch fließend und besitzt gut Kenntnisse in Englisch und Spanisch.
Rechtsanwältin Heidi S. Bucka bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Erbrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Mietrecht und Zivilrecht an.
Im Erbrecht berät und vertritt Frau Bucka ihre Mandanten, wenn es um die Regelung vermögensrechtlicher Folgen im Todesfalle geht. Neben der Beratung auf allen Gebieten des Erbrechts übernimmt sie die individuelle Gestaltung von Testament, Überlassungsvertrag, Schenkungsvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Auch die Testamentseröffnung und der Anspruch auf Pflichtteil werden von ihr bearbeitet.
Das Verkehrsrecht setzt sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammen. Rechtsanwältin Bucka legt ihren Schwerpunkt dabei auf die verkehrzivilrechtlichen und die verkehrsstrafrechtlichen Belange. Dies bedeutet, dass sie sich vorwiegend mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst sowie mit der Vertretung ihrer Klienten gegenüber dem Unfallgegner und der Versicherung. Falls es erforderlich ist, übernimmt sie auch die Vertretung des Mandanten vor Gericht und die Verteidigung von Strafsachen.
Im Zivilrecht befasst sich Rechtsanwältin Bucka mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsstrafrecht tritt wiederum in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Steuerrecht durch Rechtsanwältin Heidi S. Bucka reicht von der umfassenden Beratung und Durchführung von Steuererklärung und Jahresabschluss bis hin zur zuverlässigen Übernahme der Buchhaltung und Erledigung sämtlichen Schriftverkehrs mit den Behörden und dem Finanzamt. Ferner übernimmt sie die Verteidigung im Falle eines Steuerstrafverfahrens.
In steuerlichen Angelegenheiten stehen Frau Bucka qualifizierte Mitarbeiter insbesondere für die Buchhaltung und Vorbereitung der Jahresabschlüsse zur Verfügung.
Im Mietrecht vertritt Frau Bucka sowohl Mieter als auch Vermieter, jedoch hat sie ihren Schwerpunkt dabei auf die Zusammenarbeit mit den Hausverwaltungen gelegt. So fallen hier unter ihr Arbeitsgebiet die Themen Mietrückstand, Kündigung, Mieterhöhung, Kündigungsfrist und Mangelsachen in Verbindung mit Mietminderung.
Im Zivilrecht deckt Frau Bucka in erster Linie das Arbeitsrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht ab. Sie berät und vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber, wenn es unter anderem um die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohnzahlungsklage, Urlaubsregelung, Zeugnis und Abmahnung geht. Das Forderungsinkasso, unter welchem die Beratung und die Vertretung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie die sich gegebenenfalls daran anschließende Vollstreckung zu verstehen ist, fällt unter das Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei legt Frau Bucka großen Wert auf eine konsequente und schnelle Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen. Ferner übernimmt sie die Abwicklung und Überprüfung von Teilzahlungsvereinbarungen im Auftrag ihrer Klienten.
Rechtsanwältin Heidi S. Bucka schätzt an ihrem Beruf den Kontakt zu den Klienten und die Vielfalt der Rechtsfälle. Hierbei legt sie besonderen Wert auf den persönlichen Service sowie die Flexibilität bei der Vergabe der Beratungstermine.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


