Gabriele Jodl

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei liegt im Zentrum von Gröbenzell. Frau Rechtsanwältin Jodl engagiert sich sehr für ihre Mandanten, weshalb sie zügig gute Ergebnisse erzielt. Die Zufriedenheit ihrer Klienten und ein stimmiges Ergebnis sind das Fundament ihres Erfolges; hinzu kommt der persönliche Kontakt mit dem Mandanten. Egal, ob es um Unterhaltsfragen, Darlehensverbindlichkeiten oder Kautionsstreitigkeiten geht, Frau Jodl berät und vertritt ihre Mandanten sachkompetent und weitsichtig.

In den Bürozeiten zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr am Nachmittag erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Jodl oder eine der kompetenten Kanzleiangestellten. Freitags hat die Kanzlei von 09.00 Uhr bis13.00 Uhr geöffnet. Außerdem sind Termine nach Vereinbarung möglich. Das Büro liegt direkt an der S-Bahn Gröbenzell. Stellplätze sind gegebenenfalls vorhanden.

Gabriele Jodl wurde in München geboren und studierte dort nach Abschluss einer Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau Rechtswissenschaften. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erwarb sie im Jahr 2000. Vor dem Oberlandesgericht und dem bayrischen obersten Gerichtshof ist sie zugelassen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gabriele Jodl
Kirchenstr. 5
82194 Gröbenzell
Bayern
Deutschland

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http://www.Rechtsanwalt-Jodl.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Familienrecht. Zum Standardrepertoire gehören Ehescheidungen genauso wie Unterhaltsfragen betreffend Kinder und Ehegatten. Hier sind teilweise komplexe Berechnungen erforderlich, die ohne anwaltliche Unterstützung nicht vorgenommen werden können. Rein finanzieller Art ist auch die Berechnung des Zugewinnausgleichs, die gerichtlich oder außergerichtlich erfolgen kann. Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht müssen teilweise im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden. Außergerichtlich ist hier meist auch die Beratung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erforderlich.
Der zweite große Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Banken- und Kapitalanlagerecht. Frau Rechtsanwältin Jodl befasst sich in erster Linie mit gescheiterten Immobiliengeschäften und daraus resultierenden Darlehensverbindlichkeiten ihrer Mandanten. Die Volljuristin klärt unter anderem auch Fragen zur Beraterhaftung – auch im Bereich von Immobilien- und Aktienfonds. Die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern aufgrund fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen gehört ebenfalls in den Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.

Zum Schwerpunkt Mietrecht vertritt Frau Gabriele Jodl sowohl Vermieter als auch Mieter. Durch die neuerlich gesetzlich normierte Verkürzung der Kündigungsfristen für den Mieter kommt es in diesem Zusammenhang immer häufiger zu Streitigkeiten geschuldete Mietzinsen und die volle Erstattung der Kautionskosten. Vermieter verweigern oft, die gesamte Kaution zurückzuerstatten, da Schönheitsreparaturen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Mieter wiederum beschweren sich über unangemessene Nebenkostenabrechnungen. Frau Jodl prüft den Einzelfall gewissenhaft und berät Sie umfassend.
Bereits seit dem Referendariat ist Frau Rechtsanwältin Jodl in ihrem Interessenschwerpunkt Jugendstrafrecht tätig. Im Erwachsenenstrafrecht verteidigt sie sowohl als Wahl- oder Verteidigerin z. B. bei Diebstahl, Betrug oder Insolvenzverschleppung. Auch aus dem Verkehrsrecht werden hier viele strafrechtliche Mandate an die Volljuristin herangetragen. Neben Ordnungswidrigkeiten und Straßenverkehrsgefährdung vertritt die Anwältin Sie unter anderem bei Unfallflucht. Selbst als Durchschnittsbürger können sie mit der Staatsanwaltschaft Bekanntschaft machen: Schon eine unvollständige Steuererklärung oder ein Glas Bier zu viel bei der Familienfeier kann Sie in eine zunächst verzwickte Lage bringen. Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren und anwaltlichen Beistand einzuholen. Mit dem juristischen Sachverstand von Frau Jodl sind Sie auf der sicheren Seite.

Im Straßenverkehrsrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Jodl ihre Mandanten sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht. Zu letzterem gehören Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden kann teils außergerichtlich geregelt werden – meist bleibt ein streitiger Restschaden für das gerichtliche Verfahren. Nach einem Verkehrsunfall ist es grundsätzlich ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne juristischen Rat geregelt werden könnte. Dabei gehen dem Geschädigten häufig Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor etwas veranlasst wird oder Sie Abfindungserklärungen unterschreiben.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de