Ernst-Helmuth Varain

Rechtsanwalt und Notar

Kurzprofil

1997 gründete Rechtsanwalt & Notar Ernst-Helmut Varain mit seinen Kollegen Rechtsanwalt Baumgarten und Rechtsanwalt Schubert die Bürogemeinschaft.
Schwerpunktmäßig ist Herr Varain auf den Gebieten Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie dem Grundstücksrecht tätig.

Die Nutzung zeitgemäßer EDV und des Internets ist in dieser modernen Kanzlei eine Selbstverständlichkeit. Die Spezialisierung und ständige Fortbildung ebenso wie schnelle Mandatsbearbeitung sowie kompetente Interessenvertretung sind Kernpunkte der Arbeit des Volljuristen.
In der Kanzlei werden überwiegend Privatleute und mittelständische Unternehmen betreut.

Die Bürozeiten sind von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 17 Uhr, mittwochs bis 13 Uhr. Rechtsanwalt Varain stehen Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung. Er kommt in besonderen Fällen nach vorheriger Terminsvereinbarung auch zu Ihnen ins Haus.

Die Kanzlei liegt in im Innenstadtbereich von Ahrensburg, rund 500 Meter vom Schloss entfernt. Sie erreichen die Kanzlei problemlos mit dem Fahrzeug. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe. Darüber hinaus besteht auch eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Haltestelle der S-Bahn ist nur rund fünf Gehminuten von der Kanzlei entfernt.

Dem Mandanten zu helfen, durch Beratung oder Rechtsvertretung, in der Gestaltung seiner Rechtsverhältnisse, als persönlicher Ansprechpartner, ohne Wartezeiten, stets verfügbar und zuverlässig - das ist das berufliche Anliegen von Rechtsanwalt Varain.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ernst-Helmuth Varain
Große Str. 15 a
22926 Ahrensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

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+49 (4102) 51660
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Fachgebiete/Charakteristika

Ernst-Helmut Varain, 1955 in Bonn geboren, hat seit 1990 seine Zulassung als Volljurist. Studiert hat er an der Universität in Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er ebenfalls in Hamburg und in Bremen. Nach seiner Zulassung eröffnete er seine eigene Kanzlei. Nach siebenjähriger Tätigkeit als Einzelanwalt gründete er zusammen mit den Rechtsanwälte Baumgarten und Schubert  eine Bürogemeinschaft.
Seit 1998 ist er als Notar tätig.

Rechtsanwalt Varain ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten sowiei den Oberlandesgerichten zugelassen.
Er verbrachte viel Zeit in New Orleans (USA) und spricht daher fließend Englisch.

Herr Varain liebt den Umgang mit Menschen und die immer wieder neuen Fälle, in die er sich gerne einarbeitet. Zudem versteht er seine juristische Aufgabe als Verpflichtung, seine Mandanten in allen Problemen umfassend zu beraten. Ihm ist es wichtig, dass die von ihm Betreuten immer das Gefühl haben, durch seine Mithilfe nicht alleine dazustehen. Ein sehr persönlicher Kontakt ist somit bei Rechtsanwalt Varain garantiert. Grundsätzlich bekommen seine Mandanten praktisch und gut umsetzbare Ratschläge geboten, wobei er sich selbst in erster Linie als “Dienstleister am Mandanten” sieht. Wenn neue Mandanten zu ihm kommen, haben sie im ersten Augenblick häufig das Gefühl, vor einem unlösbaren Problem zu stehen. Daher nimmt sich Ernst-Helmut Varain ausreichend Zeit und bespricht mit seinen Mandanten jeden Sachverhalt und auch Lösungen, die über den juristischen Sachverhalt hinausgehen. Somit wird durch seine Hilfe aus einem unlösbar scheinenden Problem ein lösbarer Konflikt.

Als Notar ist Herr Varain für alle Rechtsgeschäfte und Rechtsangelegenheiten zuständig, bei denen notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, so beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Als Notar ist er verpflichtet, unparteiisch zu beraten, entwirft den Kaufvertrag nach den individuellen rechtlichen Gegebenheiten und sorgt dafür, dass der Leistungsaustausch aus den Verträgen funktioniert. Zudem ist er zuständig für Grundschuldbestellung, Handelsregisteranmeldung, Firmengründung, Ehevertrag und vieles mehr. Die notarielle Tätigkeit im Erbrecht umfasst die persönliche Nachlassgestaltung, so beim Errichten von Testamenten und Erbverträgen, Herr Varain entwirft je nach Wunsch das persönliche Testament oder den Erbvertrag, beurkundet, versiegelt und hinterlegt das Dokument beim Amtsgerichts.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Ernst-Helmut Varain unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft die Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Dieses Rechtsgebiet erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).


Darüber hinaus bietet Herr Varain kompetente Beratung und Vertretung in einigen anderen Gebieten des Zivilrechts, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ebenso kompetenten Kooperationspartnern. Damit wird die Philosophie der individuellen Betreuung abgerundet, dass der Mandant mit keiner Frage alleine gelassen und dem Mandanten auf jeden Fall weitergeholfen wird. Ernst-Helmut Varain besucht regelmäßig Fortbildungen und Schulungen, damit er immer auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung ist.

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