Franck Pascal

Fachgebiete/Charakteristika

Franck Pascal wurde 1976 in Aix-en-Provence (Frankreich) geboren, und verbrachte einen Großteil seiner Jugend in Niedersachsen.
Nach dem Abitur studierte er an der Universität Trier Rechtswissenschaften, wobei er u.a. im Rahmen eines Anwaltspraktikums in den USA wertvolle Erfahrungen für seine zukünftige Anwaltstätigkeit sammelte.
Auch das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er zu großen Teilen in Trier, wobei er  maßgeblich von einer sechsmonatigen sog. Wahlstation bei einer renomierten Strafverteidigerkanzlei in Berlin profitieren konnte.
Im Januar 2005, einen Monat vor der Zulassung zur Anwaltschaft, trat er in die Kanzlei Greinert & Kollegen ein, wo er seine bis dato erworbenen – insbesondere strafrechtlichen – Kenntnisse nunmehr voll entfalten kann. Rechtsanwalt Pascal korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch und Französisch.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit bilden insbesondere die unterschiedlichen Facetten des allgemeinen Straf- und Strafverfahrensrechts; so, das Betäubungsmittelrecht, das Sexualstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Steuerstrafrecht und mit Vorliebe auch das Revisionsrecht.
Als Interessengebiete von Rechtsanwalt Franck Pascal sind auch das Verwaltungsrecht (hier insbesondere das Polizeirecht und das Umweltrecht) zu nennen.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz:
Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden „nebenbei“ von einem Polizeibeamten zu einem „Vorfall“ befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihr Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?
Dann ist es höchste Zeit, bereits jetzt einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten, und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Pascal. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluß auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.
Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen – vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Franck Pascal. Nie zu Ihrem Nachteil, aber immer für Sie vorteilhaft wird er sich im positiven Sinne für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.
Insbesondere in der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwalt Franck Pascal erfolgreich und versiert. So hält das Jugendstrafrecht spezielle Rechtsfolgen (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe) für Jugendliche bzw. Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern.
Im Übrigen vertritt Sie Herr Pascal auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht.
Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich ist hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur, der aktuellen Revisionsrechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die langjährige praktische Erfahrung des Kollegen Rechtsanwalt Paul Greinert liefert in Zusammenarbeit mit dem Engagement von Rechtsanwalt Pascal schließlich die Grundlage für die zahlreichen, erfolgreichen Revisionen der Kanzlei Greinert und Kollegen.
Gemäß § 3 Fachanwaltsordnung (FAO) muß ein Rechtsanwalt drei Jahre zugelassen sein. Ein Fachanwalt für Strafrecht muß weiterhin u.a. eine nicht unerhebliche Anzahl an Verfahren vor den Schöffengerichten bzw. Landgerichten geführt haben.
Sobald die gesetzliche Frist verstrichen ist, wird Rechtsanwalt Franck Pascal auch die weiteren Voraussetzungen der FAO erfüllt haben, um die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen zu können.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Franck Pascal, gerne wird er Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch von seinen Qualitäten überzeugen.


 

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Franck Pascal
Am Hauptmarkt 15
54290 Trier
Rheinland-Pfalz
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de