Paul Greinert
Fachgebiete/Charakteristika
Paul Greinert wurde 1931 in Trier geboren. Nach der Verpflichtung zum Zeitsoldat und einer dreijährigen Tätigkeit in der Versicherungsbranche studierte er Jura an den Universitäten in Saarbrücken, Bonn, Köln, Freiburg und Nancy (Frankreich). Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er in Köln. Auf die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1975 folgte mit der Gründung der eigenen Kanzlei der Schritt in die Selbständigkeit. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch. Herr Greinert ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Ihn fasziniert an seinem Beruf die Möglichkeit, seinen Mandanten in menschlichen und rechtlichen Notsituationen zu helfen, sowie der “Kampf ums Recht”. Dabei sieht er seine verbale Schlagfertigkeit als seine größte Stärke an.
Die Konzentration der juristischen Tätigkeit auf bestimmte Spezialgebiete wird heutzutage immer wichtiger. Deshalb ist Rechtsanwalt Greinert vorrangig im Strafrecht, Revisionsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Das Hauptaugenmerk des Juristen liegt jedoch beim Strafrecht. 1995 wurde Herr Greinert als einer der ersten Anwälte befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Denn auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Im Strafrecht übernimmt Herr Greinert auch Pflichtverteidigungen.
Das Strafrecht begrenzt die Rechte eines jeden Bürgers. Dies zeigt sich am stärksten bei denjenigen, die sich in Untersuchungshaft befinden.
Aufgabe der Strafverteidigung ist es, die Rechte des Bürgers zu wahren und ihn vor strafrechtlichen Sanktionen zu schützen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigertätigkeit ist es, dass der Rechtsanwalt frühzeitig beauftragt wird. Keiner, auch nicht derjenige, der sich für unschuldig hält, sollte sich der Illusion hingeben, den Ermittlungsbehörden allein auf sich gestellt Paroli bieten zu können.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Greinert erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird durch Herrn Greinert kompetent beraten und betreut.
Im Übrigen vertritt der Jurist die rechtlichen Interessen seiner Mandanten bei Problemen rund um das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Paul Greinert
- Am Hauptmarkt 15
54290 Trier
Rheinland-Pfalz
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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