Werner Schubert

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Schubert auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Betreuungsrecht und Grundstücksrecht (Immobilienrecht) tätig. Gerne hilft er Ihnen aber auch in allen anderen Rechtsgebieten weiter oder verweist an seine Kollegen Rechtsanwalt Baumgarten und Rechtsanwalt Varain. Betreuung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme notarieller Leistungen runden das Leistungsangebot der Kanzlei ab.

Die Kanzlei ist mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet, so dass Leistungen effektiv und schnell erbracht werden können. Der Zugriff auf Datenbanken im Rahmen der rechtlichen Tätigkeit ist selbstverständlich.

Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören überwiegend Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Die Kanzlei ist von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr durchgehend erreichbar, mittwochs bis 13.00 Uhr. Termine werden über das Sekretariat vereinbart. Für Rechtsanwalt Schubert ist es zudem wichtig, dass seine Mandanten ihn immer ohne lange Wartezeiten persönlich oder telefonisch sprechen können. Er besucht seine Mandanten auf Anfrage auch gerne vor Ort.

Die Kanzlei liegt im Innenstadtbereich von Ahrensburg, rund 500 Meter vom Schloss entfernt. Sie erreichen die Kanzlei problemlos mit dem Fahrzeug. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe. Darüber hinaus besteht auch eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Haltestelle der S-Bahn ist nur rund vier Gehminuten von der Kanzlei entfernt.

Rechtsanwalt Schubert betreut seine Mandanten individuell und mit persönlichem Engagement. Jede Angelegenheit ist somit “Chefsache”. Ihm kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Er nimmt sich für jeden die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt Rechtsanwalt Schubert Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Werner Schubert
Große Str. 15A
22926 Ahrensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Werner Schubert, 1953 in Augsburg geboren, durchlief an der Universität in Hamburg die damals übliche “einstufige Juristenausbildung”. 1981 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und stiegt sogleich bei Rechtsanwalt Baumgarten in die Kanzlei ein, die sich sodann zu einer Bürogemeinschaft ausweitete. Im Jahre 1990 wurde er zum Notar bestellt. Er ist auftretungsberechtigt an allen bundesdeutschen Oberlandesgerichten.

Außerdem ist er Fachanwalt für Familienrecht und wird Anfang 2006 als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen werden. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zuerkannt und sagt aus, dass ein Rechtsanwalt sich theoretische und praktische Erkenntnisse in dem Fachgebiet angeeignet hat, die über das übliche Maß hinausreichen.

Rechtsanwalt Schubert verbrachte ein Jahr lang im amerikanischen “Sunshine-State” Kalifornien und spricht fließend Englisch.

Der Anwalt findet an seinem Beruf besonders dessen Vielseitigkeit, die Kontakte zu den Mandanten und die Beschäftigung mit deren realen Problemen interessant, sowohl im Falle streitiger Auseinandersetzungen als auch bei der Vertragsgestaltung.

Die Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet; die bevorzugten Fachbereiche sind das Familienrecht, das Erbrecht und das Grundstücksrecht, die zugleich Tätigkeitsschwerpunkte sind.

Als Fachanwalt für Familienrecht zählt Herr Schubert Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht zu den Hauptinhalten seiner Tätigkeit. Er übernimmt zudem die rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die neben Partnerschaftsverträgen auch die Konsequenzen einer Trennung umfasst. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Rechtsanwalt Schubert ebenfalls kompetent, denn durch seine notarielle Arbeit kann er auch über die notwendige notarielle Form informieren.

Rechtsanwalt Schubert hilft Ihnen im Erbrecht bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Generell stellen Erben und Vererben einen vielfach schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Daher sind die juristischen Probleme im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dazu berät Sie der Volljurist in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall. Im Streitfalle ist es sein Bestreben, außergerichtliche Lösungen zu erzielen, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder wenn es darum geht, einen Pflichtteilsanspruch zu regulieren. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch Erbauseinandersetzungen, wie zum Beispiel Streit um die Erbscheinerteilung, Enterbung, Auskunftsanspruch auf Nachlassinventar und Pflichtteilsklage erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes sowie Gespür für zwischenmenschliche Verhältnisse. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. In diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Schubert auch zuständig für Beurkundungen aller Art, im Besonderen aber von Eheverträgen und Erbverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten sowie vielen Regelungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag und sonstigen Übertragungsvertrag der notariellen Form bedürfen.

Im Grundstücksrecht beschäftigt sich Herr Schubert insbesondere mit Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch mit der Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken und den Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Durch das Notariat ist ihm daher auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung et cetera) vertraut.

Durch seine langjährige Tätigkeit als Berufsbetreuer verfügt Rechtsanwalt Schubert über eine große praktische Erfahrung und ein fundiertes Wissen im Betreuungsrecht. Das bedeutet, er wird durch das Vormundschaftsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich rechtlich wahrzunehmen. Hierunter fallen auch die Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung. Neben der Beratung bei der Erstellung privatrechtlicher Vorsorgeregelungen (einschließlich Patientenverfügung) sowie der Übernahme von Bevollmächtigungen und Kontrollbevollmächtigungen zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung stellt die anwaltliche Vertretung Betroffener im Betreuungsverfahren und gegenüber staatlich eingesetzten Betreuern den Schwerpunkt von Herrn Schubert dar.

Um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu sein, besucht Rechtsanwalt Schubert regelmäßig Fortbildungen und liest Fachzeitschriften.

Werner Schubert legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichem Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange seiner Mandanten ein. Dies natürlich immer mit der nötigen Distanz zum Mandanten und ohne den Prozesserfolg aus den Augen zu verlieren. Dieser Einsatz ist oft entscheidend für den Ausgang eines Rechtsstreites. Herr Schubert schätzt am Anwaltsberuf den unmittelbaren Kontakt zu Menschen, die Vielfältigkeit und die Möglichkeit, selbständig zu arbeiten. In allen seinen Rechtsbereichen ist es ihm wichtig, dass die zerstrittenen Parteien wieder “auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden und wieder normal miteinander umgehen können”, so Werner Schubert.