Ulrich Siefert

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrich Siefert wurde 1953 in Lübeck geboren. Nach dem Studium an der „Christian-Albrechts-Universität“ in Kiel war Rechtsanwalt Siefert als Referendar ebenfalls in Kiel tätig. Der seit dem Jahr 1983 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist wurde 1986 zum Notar ernannt.

Rechtsanwalt Ulrich Siefert betreut seine Mandanten auf den Gebieten Mietrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht.

Rechtsanwalt Siefert übernimmt in der Kanzlei Esche, Albrecht & Siefert Ihre Mandate aus dem Bereich des Mietrechts. Fehler sind im Rahmen des Mietverhältnisses schnell gemacht. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mängel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlungen, Kaution, Kündigung wegen Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Vornahme von Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.
Da diese wie auch viele andere mietrechtliche Fragen nur nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar. Rechtsanwalt Siefert berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts.

Das Arbeitsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Siefert. Das Arbeitsrecht wird üblicherweise in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht eingeteilt.
Das arbeitsrechtliche Mandat gehört meistens weder nur in den einen noch in den anderen Bereich. Ein häufiger Fall, wie ein Anspruch auf Weihnachtsgeld, beginnt oft mit einer individualrechtlichen Prüfung, z.B. Anspruch aus Arbeitsvertrag, wendet sich dann allgemeinen Fragen zu und führt zum kollektiven Arbeitsrecht. Besteht beispielsweise ein Anspruch aus Tarifvertrag? Sind die Parteien infolge ihrer Zugehörigkeit zur Gewerkschaft bzw. zum Arbeitgeberverband tarifgebunden?

Auch bei einer Kündigung kann sich die Hilfe eines Rechtsanwalts auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestands- und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig werden in Kündigungsschutzklagen Arbeitnehmern Abfindungen im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt.  Die Höhe der Abfindung bemisst sich u. a. nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwalt Ulrich Siefert berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht Die Niederlage in einem Zivilprozess oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren mag schmerzhaft sein, doch ächtet sie den Verlierer nicht. Wer hingegen im Strafprozess verurteilt wird, fühlt sich nicht selten gebrandmarkt. Für den Angeklagten geht es in einem Strafprozess um viel. Es stehen oftmals seine Ehre, sein Ansehen und seine berufliche Zukunft auf dem Spiel. Der Verteidiger leistet Rechtsbeistand, und zwar streng einseitig zugunsten seines Mandanten. In dieser Funktion hat der Rechtsanwalt eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über die Gesetzlichkeit des Verfahrens wacht. Damit ist der Verteidiger das Gegengewicht zu dem auf die Verfolgung ausgerichteten Wirken der Staatsanwaltschaft. Beharrlichkeit beim Einsatz für seine Mandanten ist die Stärke von Rechtsanwalt Siefert, der auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernimmt.


 

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