Wolfgang Albrecht
Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Albrecht, geboren 1947 in Berlin, studierte in Hamburg und an der „Freien Universität“ in Berlin Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er ebenfalls in der Bundeshauptstadt. Herr Albrecht wurde 1975 zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Im Jahre 1984 erfolgte seine Ernennung zum Notar.
Rechtsanwalt Wolfgang Albrecht berät und vertritt seine Mandanten vorzugsweise im Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im privaten Baurecht.
Herr Albrecht ist bereits seit über 20 Jahren im Familienrecht tätig. Seit dem Jahr 2004 trägt er zusätzlich die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Schwerpunkte in diesem Fachgebiet sieht Herr Albrecht nicht nur im Ehescheidungsverfahren, Ehegatten- und Kindesunterhaltsrecht und Kindschaftsrecht, sondern auch in den rechtlichen Bezügen zum Sozialrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, da die weit verzweigten Regelungen des Familienrechts von den Parteien oftmals nicht gesehen oder unterschätzt werden.
Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Albrecht versucht daher, auch mit der Gegenseite zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig fort.
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, kann Ihnen Herr Albrecht in einem persönlichen Beratungsgespräch aufzeigen.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Verkehrsrecht.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird durch Herrn Albrecht sachkundig beraten und betreut.
Besonderes Interesse hat Herr Albrecht auch an der Lösung rechtlicher Probleme aus dem privaten Baurecht. Hierbei stehen im Vordergrund die Klärung von Fragen nach Umfang, Verursachung und Verantwortlichkeit von Baumängeln und die Möglichkeiten der Durchsetzung diesbezüglicher Ansprüche, wie auch die Abwehr etwaiger ungerechtfertigter oder überzogener Forderungen.
Auch auf diesem Gebiet steht Herr Albrecht für eine engagierte Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Wolfgang Albrecht - Holstenstr. 18
24568 Kaltenkirchen
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- +49 (4191) 90870
- Telefax
- +49 (4191) 4165

1327 Zugriffe seit dem 22.07.2005


