Lars Zimmermann
Fachgebiete/Charakteristika
Der seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassene Lars Zimmermann wurde 1972 in Stade geboren.
Nach dem Abitur leistete Lars Zimmermann zunächst den Wehrdienst ab.
Daraufhin absolvierte er das Jurastudium an der Universität Hamburg und den Referendardienst in Stade und Buxtehude.
Rechtsanwalt Lars Zimmermann übernimmt ausschließlich die Bearbeitung von Strafsachen. Er ist auf den Gebieten Strafrecht und Strafverteidigung, insbesondere Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.
Lars Zimmermann bietet Ihnen seinen Rechtsrat im Strafrecht und übernimmt gegebenenfalls Ihre Strafverteidigung. Dem Rechtsgebiet Strafrecht obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Im Strafrecht unterscheidet man leichtere Delikte (Vergehen) von Verbrechen, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert werden. Das Kapitalstrafrecht beinhaltet alle Straftaten, die sich gegen das Leben richten und als Verbrechen einzuordnen sind. Lars Zimmermann steht Ihnen bei Kapitalverbrechen wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Raub, räuberischer Diebstahl, Menschenraub, Geiselnahme, Vergewaltigung etc. als Verteidiger im Strafverfahren zur Verfügung. Sind Sie eines Vergehens wie Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei oder Körperverletzung beschuldigt, so ist es ebenso ratsam, Herrn Zimmermann aufzusuchen, um die drohenden Sanktionen durch seine Strafverteidigung zu minimieren. Zudem können Sie den Volljuristen mit Problemen hinsichtlich Strafvollstreckung, Revision und Berufung betrauen. Der Strafrechtler bearbeitet auch Mandate im Wirtschaftsstrafrecht und Betäubungsmittelrecht.
Darüber hinaus können Sie Lars Zimmermann im Jugendstrafrecht in Anspruch nehmen. Die Strafmündigkeit eines Täters beginnt mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das Jugendstrafrecht regelt die Sanktionen für Straftäter im Alter von 14 bis 18 Jahren. Bei gleicher Tatbestandsverwirklichung hält das Jugendstrafrecht Ausnahmen im Vergleich zu den Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts bereit. Die Sanktionen für Jugendliche unterscheiden sich in: Zuchtmittel (zum Beispiel eine Arbeitsauflage), Jugendarrest bzw. Wochenendarrest (Dauer maximal vier Wochen) und Jugendstrafe (Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren). Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren sind als sogenannte Heranwachsende zu bezeichnen, so dass sich hier die Frage stellt, ob bereits das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist oder ob die Täter dieser Altersgruppe noch nach dem Jugendstrafrecht zu bestrafen sind. Im Fall einer sogenannten Reifeverzögerung (der Täter ist zum Beispiel noch Schüler oder wohnt noch bei den Eltern zu Hause) wird Lars Zimmermann die Anwendung des Jugendstrafrechts in Ihrem Fall erreichen.
Außerdem übernimmt der Rechtsanwalt Ihr Mandat im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Herr Zimmermann steht Ihnen juristisch zur Seite bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage einhergehen. Vor allem bei schweren Vorwürfen - wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BTMG) am Steuer - ist es empfehlenswert, die Interessenvertretung gegenüber den Behörden Herrn Zimmermann zu überlassen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird der Volljurist tätig bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Falschparken oder Alkohol am Steuer bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von unter 0,5 Promille.
Der Verteidiger prüft in jedem individuellen Fall die Strafbarkeit seiner Mandanten nach dem materiellen Recht, zeigt mögliche Rechtsfolgen auf, übernimmt die Strafverteidigung vor Gericht und stellt fest, ob der Ablauf des Strafverfahrens den gesetzlichen Voraussetzungen im Strafprozessrecht genügt.
Strafverteidiger Lars Zimmermann entdeckte schon während der Studienzeit seine Leidenschaft für die Rechtsgebiete Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Jugendstrafrecht. Er schätzt die Abwechslung seines Berufes, den Umgang mit Menschen und sieht in jeder Hauptverhandlung die Herausforderung, das optimale Ergebnis für seinen Mandanten zu erreichen. Lars Zimmermann scheut es nicht, mit Richtern und Staatsanwälten in die Auseinandersetzung zu gehen. Der Tätigkeit als Strafverteidiger kommen seine Hartnäckigkeit, seine Einsatzbereitschaft und sein Kampfeswille sehr zugute.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Lars Zimmermann - Brauereiweg 4
21614 Buxtehude
Niedersachsen
Deutschland
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- +49 (4161) 7265-0
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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