Lorenz Hünnemeyer

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt und Notar Lorenz Hünnemeyer wurde 1957 in Bochum geboren.

Nach dem Abitur studierte er an der “Ruhr-Universität” in Bochum und an der “Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn” Rechtswissenschaften.

Dem abgeschlossenen Jurastudium folgte der Referendardienst in Essen.

Lorenz Hünnemeyer ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und war als solcher zunächst in Bochum tätig. 1993 zog er nach Buxtehude um und beteiligte sich als Sozius in der Rechtsanwaltskanzlei.

Der Volljurist ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und korrespondiert auch in Englisch und Niederländisch.

Lorenz Hünnemeyer bietet Rechtsberatung im Strafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kapitalstrafrecht sowie gegebenenfalls Strafverteidigung an.

Außerdem ist Herr Hünnemeyer berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt beim Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hehlerei, Urkundenfälschung, Nötigung usw. Schwere Straftaten sind Verbrechen und werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug belegt, sie sind dem sogenannten Kapitalstrafrecht zuzuordnen. Im Kapitalstrafrecht übernimmt Herr Hünnemeyer Mandate, die das Leben gefährdende Delikte wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung etc. betreffen. Er wird ebenso als Strafverteidiger tätig bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie beispielsweise sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Zuhälterei sowie Herstellung und/oder Vertrieb unerlaubter Formen von Pornographie. Lorenz Hünnemeyer übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Überdies können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung wegen begangener Betäubungsmittelstrafsachen (BTMG) betrauen.

Zusätzlich ist der Jurist im Revisionsrecht tätig: Er führt und begründet Revisionen (Rechtswege gegen Urteile der Strafkammern und Schwurgerichte) gegenüber dem Bundesgerichtshof. Im Bereich der Strafvollstreckung leistet der Rechtsanwalt die Betreuung von Verurteilten nach den Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes. Er führt die Korrespondenz mit den Behörden im Interesse seiner Mandanten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) und stellt zum Beispiel die Anträge auf Erhalt eines Fernsehers oder auf Erteilung von Wochenendurlaub.

Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung oder Insolvenzverschleppung können eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch den Steuerstrafrechtler Lorenz Hünnemeyer notwendig machen.

Dem Tätigkeitsbereich des Juristen ist gleichsam das Verkehrsstrafrecht zuzuordnen. Beispielsweise bei Drogen oder Alkohol am Steuer steht Ihnen der Strafverteidiger zur Seite. Er klärt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzungen mit den Behörden hinsichtlich Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr), Fahrverbot (maximal drei Monate) oder einer problematischen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Im Verkehrsstrafrecht verteidigt er seine Mandanten auch bei Tatbeständen wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Sofern man von solchen Vorwürfen durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen ist, gilt es Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die drohenden rechtlichen Konsequenzen werden durch das Engagement von Lorenz Hünnemeyer auf ein erträgliches Maß reduziert. Die Bearbeitung von Mandaten im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken usw.

Im Wirtschaftsstrafrecht können Sie die Hilfe des Juristen in Anspruch nehmen bei Vorwürfen wie beispielsweise Anlagebetrug, Waffenbesitz, Kriegswaffenbesitz, Sozialabgabenverstoß, Besitz, Verkauf oder Weitergabe von Schwarzmarktware, Verstoß gegen die Arbeitnehmerversicherungspflicht usw. Lorenz Hünnemeyer übernimmt Ihre Verteidigung bei Konkursstraftaten und im sogenannten Wirtschaftsstrafverfahren.

Der Strafverteidiger ist als Mitglied der CDU im Amt des Ratsherrn in Buxtehude kommunalpolitisch engagiert. In diesem Zusammenhang ist er als Beigeordneter im Bauausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltausschuss, Wirtschaftsausschuss und Verwaltungsausschuss politisch tätig.

Lorenz Hünnemeyer schätzt an seinem Beruf den Umgang mit Menschen und hat Spaß an der Herausforderung durch die strafrechtliche Verteidigung seiner Mandanten. Der Gerichtssaal ist “seine Bühne”. Mandanten wissen sein leidenschaftliches Engagement für das Rechtsgebiet Strafrecht verbunden mit seiner hohen Einsatzbereitschaft und der Fähigkeit, Standpunkte mit Nachdruck zu vertreten, im Hinblick auf ihre eigene Strafverteidigung sehr zu schätzen.


 

Fachanwalt für Strafrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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