Ute Claus

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Ute Claus wurde in Buxtehude geboren.

Im Anschluss an das Abitur absolvierte sie das Jurastudium an der Universität Hamburg.

Daraufhin folgte das Referendariat, das Frau Claus in Hamburg, Stade und Buxtehude ableistete.

Ute Claus übernimmt für ihre Mandanten auch die Korrespondenz in Englisch.

Die seit 1988 zugelassene Rechtsanwältin ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Darüber hinaus ist Ute Claus berechtigt, den Titel Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Volljuristin berät ihre Mandanten und übernimmt gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Familienrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht. Zudem übernimmt sie Mandate als Notarin.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin liegt beim Familienrecht. Frau Claus übernimmt Ihr Mandat hinsichtlich Ihrer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen. Ute Claus klärt Streitigkeiten bezüglich Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, und steht ihren Mandanten bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zur Seite. Darüber hinaus steht Ihnen Frau Claus zur Verfügung bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder Trennung, bei Problemen hinsichtlich der Ehewohnung sowie bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich. In der Regel stellen sich bei einer Scheidung von Eltern Differenzen hinsichtlich der Regelungen für die ebenfalls von der Trennung betroffenen Kinder ein. In diesem sehr sensiblen Familienbereich ist es ratsam, bei der Auseinandersetzung über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils usw. die Familienrechtlerin hinzuzuziehen. Außerdem gestaltet Rechtsanwältin Ute Claus für Mandanten, die für den Fall einer Trennung die rechtlichen Aspekte bereits geregelt wissen wollen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag.

Im Arbeitsrecht übernimmt Ute Claus Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind. Im Individualarbeitsrecht finden sich die Regelungen für die Rechtsbeziehung zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Frau Claus steht sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Die Rechtsanwältin berät Sie im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind, erhalten haben, sollten Sie nicht lange zögern und arbeitsrechtlichen Rat einholen. Ute Claus klärt die juristische Lage und überprüft im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, personenbedingten Kündigung oder verhaltensbedingten Kündigung die soziale Rechtfertigung und wird gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Weiterhin finden Sie in Ute Claus bei Fragen hinsichtlich Zeugnis, Abfindung, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Vergütung, Teilzeitregelung, Befristung eines Arbeitsvertrages usw. eine kompetente Interessenvertreterin. Neben dem Bereich Individualarbeitsrecht wird die Rechtsanwältin auch im Kollektivarbeitsrecht in Anspruch genommen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung und Vereinbarung von Haustarifverträgen für Krankenhäuser.

Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Arzthaftungsrecht zu nennen. Ute Claus berät und vertritt sowohl geschädigte Patienten als auch Ärzte, die sich gegen sie erhobene Ansprüche wehren wollen. Frau Claus vertritt Ihre Patientenrechte und steht Ihnen zur Seite bei einem Behandlungsfehler oder einer fehlgeschlagenen ärztlichen, orthopädischen oder kosmetischen Behandlung. Sie wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes oder eine mangelnde Risikoaufklärung durch den behandelnden Arzt geltend machen und einen Schadenersatzanspruch für den erlittenen Medizinschaden in Form von Schmerzensgeld durchsetzen. Die Juristin führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadenersatz verhelfen. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird die Rechtsanwältin einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.

Überdies wird Ute Claus im Erbrecht anwaltlich tätig. Sofern der Erbfall eintritt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung zu betrauen, um sich Ärger und Konflikte mit den anderen Erbberechtigten zu ersparen. Die Rechtsanwältin und Notarin berechnet Ihren Erbanspruch oder Pflichtteil an der Erbmasse und wird die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber den anderen Erben geltend machen. Außerdem kann eine sogenannte Erbschaftsausschlagung relevant werden. Ute Claus nimmt eine Prüfung der Sachlage vor, um ihren Mandanten juristisch beizustehen bei der Entscheidung, den Erbscheinsantrag zu stellen oder die Erbschaft auszuschlagen. Zudem klärt Frau Claus Fragen über Testament, Erbvertrag, letztwillige Verfügung, Patientenverfügung, Unternehmensnachfolge (altersbedingte Unternehmensübergabe an nachfolgende Generationen) bzw. gestaltet solche Verträge. In diesem Zusammenhang ist ebenso das Notariat der Ute Claus zu erwähnen. Als Notarin übernimmt sie nicht nur die Gestaltung von Verträgen, sondern bietet die ebenso notwendige notarielle Beurkundung.

Des Weiteren bearbeitet die Juristin Mandate im Grundstücksrecht. Frau Claus regelt alle juristischen Formalitäten, die einen Grundstückskauf oder Hauskauf betreffen. Sie können die Rechtsanwältin in Anspruch nehmen bei Problemen hinsichtlich Grundstückskaufvertrag, Eintragung ins Grundbuch, Auflassung, Grundbuchänderung etc. Die zusätzliche Qualifikation als Notarin ist im Grundstücksrecht insofern vorteilhaft, als dass Frau Claus die notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen leisten kann. Weiterhin steht Ihnen Notarin Ute Claus zur Verfügung bei Problemen bezüglich Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Nießbrauch, Eigentum usw.

Die Kanzlei Claus, Hünnemeyer & Kollegen pflegt Kontakte zu Kanzleien mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung. Vor allem im Familienrecht hinsichtlich Vermögensauseinandersetzung, Testament, Ehevertrag usw. ist eine Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten unerlässlich, so dass diese Verbindungen zu Steuerrechtskanzleien für die Bearbeitung von Mandaten von Vorteil sind.

Ute Claus ist sowohl Mitglied im Stader Anwaltverein als auch im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der dortigen AG (Arbeitsgemeinschaft) Familien- und Erbrecht. Ute Claus besucht regelmäßig Seminare und Fortbildungen auf diesen Rechtsgebieten, um sich über Rechtsprechung und Gesetzesänderungen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zudem ist die Juristin in der CDU politisch engagiert und bekleidet Ämter als Kreistagsabgeordnete in Stade, Abgeordnete im Stadtrat in Buxtehude und Ratsvorsitzende der Stadt Buxtehude. Darüber hinaus ist Ute Claus die Bezirksvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende der “Mittelstandsvereinigung Niedersachsen”.

Die Rechtsanwältin und Notarin schätzt an ihrem Beruf den täglichen Umgang mit Menschen sowie die Herausforderung durch strategisch kluge Lösungen für ihre Mandanten. Ute Claus nutzt als Rechtsanwältin und Notarin alle Kommunikationsmöglichkeiten, um auf außergerichtlichem Wege tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen im Sinne ihrer Mandanten zu erreichen. Die Stärken der Juristin liegen in ihren strategischen und weitblickenden Überlegungen, das optimale Ergebnis für ihre Mandanten zu erreichen. Mandanten schätzen ihre Fähigkeit, dem juristischen Laien rechtliche Aspekte und die Tragweite juristischer Entscheidungen verständlich aufzeigen und erklären zu können. Im Umgang mit Menschen beweist sie hohe soziale Kompetenz und ist hinsichtlich der Bewältigung der jeweiligen Lebenssituationen ihrer Mandanten in hohem Maße engagiert.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ute Claus
Brauereiweg 4
21614 Buxtehude
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4161) 7265-0
Telefax
+49 (4161) 726565
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

2989 Zugriffe seit dem 20.07.2005