Dr. Maximilian Glasbrenner
Kurzprofil
Herr Dr. Maximilian Glasbrenner eröffnete im Jahr 1991 als selbständiger Rechtsanwalt in Gilching seine Kanzlei. Sein Tätigkeitsfeld ist breit gefächert: Hier finden Sie für rechtliche Probleme aus den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht einen kompetenten Ansprechpartner. Gerne hilft er Ihnen aber auch bei Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung weiter. Zu seinem Mandantenstamm gehören überwiegend Privatpersonen, aber auch mittelständische Unternehmen.
Für Terminvereinbarungen, steht das Sekretariat montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine vor Ort bei den Mandaten möglich.
Die Rechtsanwaltskanzlei verfügt über eine moderne EDV und über eine eigene Internethomepage, von der weitere Informationen wie beispielsweise eine Anfahrtsskizze abgerufen werden können.
Die Büroräume liegen zentral in Gilching im Gebäude eines “Minimal”-Einkaufsmarkts. Rechtsanwalt Glasbrenner achtete bei der Wahl seiner Räumlichkeiten darauf, dass auch behinderte Mandanten mit Rollstuhl oder Gehbehinderung seine Kanzlei gut erreichen können, was durch einen Aufzug auch gewährleistet ist. Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung.
Herr Dr. Glasbrenner legt sehr viel Wert auf umfassende juristische Betreuung, nicht nur im Prozessverfahren, sondern bereits im beratenden vorprozessualen Raum. Dabei ist für ihn ein freundlicher Empfang im Sekretariat ein gleichbedeutender Service am Mandanten wie die fachkompetente juristische Betreuung durch ihn selbst.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. Maximilian Glasbrenner - Starnberger Weg 62
82205 Gilching
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8105) 24710
- Telefax
- +49 (8105) 26298

- Homepage
- http://www.dr-glasbrenner.de
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Maximilian Glasbrenner, geboren 1937 in Mittenwald, ist seit 1991 in seiner eigenen Kanzlei tätig. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München sowie an der Universität Würzburg folgte das Rechtsreferendariat in seiner Heimatstadt München. Das Thema seiner Promotionsarbeit lautete “Alterserfordernisse und Altersgrenzen im Öffentlichen und privaten Dienstrecht”. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft war er über dreißig Jahre bei der Siemens AG tätig. 2000 wurde er als Schlichter nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz berufen. Er spricht sehr gutes Englisch und verfügt über Kenntnisse im Spanischen.
Der Anwalt findet an seinem Beruf besonders dessen Vielseitigkeit, die Kontakte zu den Mandanten und die Beschäftigung mit deren realen Problemen interessant, sowohl im Falle streitiger Auseinandersetzungen als auch bei der Vertragsgestaltung.
Rechtsanwalt Dr. Glasbrenner ist hauptsächlich tätig auf dem Gebiet des Familienrechts. 1997 wurde ihm der Titel “Fachanwalt für Familienrecht” verliehen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Fachanwälte unterliegen zudem der gesetzlichen Verpflichtung, sich laufend fortzubilden.
Herr Dr. Glasbrenner klärt seine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung und über die darin angrenzenden Rechtsfragen wie Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung von einem Ehevertrag auf, dies insbesondere auch im Rahmen einer Firmenübertragung und Testamentsgestaltung von Selbständigen.
Partnerschaft und Familie stellen einen wichtigen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens dar. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Dr. Glasbrenner, neben den rechtlichen Angelegenheiten immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten. Um den Mandanten die nervliche Belastung eines langwierigen Prozesses zu ersparen, versucht Herr Dr. Glasbrenner zunächst, die strittigen Punkte im Zusammenhang mit Ehetrennung und Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht durch Verhandlungen mit dem gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen. Führt dies zu keinem Erfolg, verfolgt er die Interessen seiner Mandanten mit allem Nachdruck vor Gericht.
Wenn erforderlich oder gewünscht besteht die Möglichkeit einer familientherapeutischen Begleitung durch eine langjährig erfahrene Familientherapeutin (Dipl. Sozialpädagogin FH).
Durch seine mediatorischen Kenntnisse sucht er in einem von persönlichen Konflikten geprägten Sachverhalt dennoch möglichst einvernehmliche Wege, um Konflikte auf außergerichtliche Weise oder im Vorfeld einer Trennung oder Scheidung – zumeinst im Interesse der Kinder – zu lösen.
Eine weitere Haupttätigkeit besteht im Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Glasbrenner hilft Ihnen bei der Gestaltung von Testament und Erbvertrag. Auch die Übertragung von mittelständischen Unternehmen in die nächste Generation und alle damit zusammenhängenden Fragen zählen zu seinem Arbeitsgebiet.
Juristische Probleme sind im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dazu berät Sie der Volljurist in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall. Im Streitfalle ist es sein Bestreben, außergerichtliche Lösungen zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu erzielen oder den Pflichtteilanspruch zu regulieren. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. In diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.
Ein zudem häufig frequentiertes Rechtsgebiet ist das Verkehrsrecht. Dieser Rechtsbereich betrifft neben zivil- und strafrechtlichen Aspekten auch das Verwaltungsrecht. Oftmals geht es um Verstöße im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Herr Dr. Glasbrenner übernimmt hierbei sämtliche Fallkonstellationen von Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung über Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg bis hin zu Fragen bezüglich der Fahrerlaubnis wie zum Beispiel die Wiedererlangung nach Führerscheinentzug.
Eine zentrale Rolle spielt die juristische Unfallabwicklung (Unfallregulierung) mit all ihren Folgeproblemen wie Schmerzensgeld, Sachschadensabwicklung und Schadensersatzanspruch, Krankenhauskosten, Unfallkostenpauschale, Unfallrente, Versicherungskorrespondenz, Kasko (vor allem Teilkasko), Sachverständigengutachten, Nutzungsentschädigung und Mietwagenkosten.
Aufgrund der sehr aktuellen Thematik hat sich Herr Dr. Glasbrenner selbst zum Spezialisten für alle Fragen rund um die Patientenvollmacht oder die Patientenverfügung ausgebildet. Er will durch eine diesbezügliche Beratung nicht nur ältere, sondern vor allem auch jüngere Menschen sensibilisieren und sicherstellen, dass im Falle eines Dauerkomas (zum Beispiel bedingt durch einen Unfall) die Wünsche und Belange des Patienten berücksichtigt werden.
Die Patientenvollmacht umfasst alle rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten wie beispielsweise die Generalvollmacht zur Erledigung von Rechtsgeschäften, die Bevollmächtigung zu Erledigung persönlicher Angelegenheiten und die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten. Die Patientenverfügung betrifft die Vorsorge auf rein medizinischem Sektor. Nur mit Hilfe dieser Verfügung können zum einen den nächsten Verwandten schwere Gewissensentscheidungen abgenommen werden und zum anderen den Ärzten Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden, was von ihnen gewollt ist, wenn sich der Patient nicht mehr selbst äußern kann. Eine Patientenvollmacht wie auch die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung werden in der Kanzlei von Herrn Dr. Glasbrenner individuell und fachkundig erstellt.
Im Rahmen seiner juristischen Tätigkeit versucht Herr Dr. Glasbrenner immer, den gesamten Lebenssachverhalt mit einzuschließen, um eine sachgerechte Lösung erarbeiten zu können. Dabei ist sein Augenmerk vor allem darauf gerichtet, hinter den juristischen Normen das Interesse der Mandanten nicht zu vergessen und Kompromisse zu erarbeiten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


