Unzulässige Ablehnung eines Nachfolgepächters ohne sachlichen Grund

Wurde einem Pächter vertraglich zugesichert, dass er bei Stellung eines dem Verpächter "genehmen" Nachfolgepächters vorzeitig aus dem Pachtvertrag ausscheiden kann, darf der Verpächter den vorgeschlagenen Nachpächter nicht allein deshalb ablehnen, weil er Ausländer ist. Die Ablehnung erfordert vielmehr sachliche Gründe.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 31.05.2000
9 U 71/99

MDR 2000, 1005

 

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