Bernd Buss
Fachgebiete/Charakteristika
Bernd Buss wurde 1948 in Itzehoe geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Kiel, Erlangen und Bonn folgte das Rechtsreferendariat in Kiel. Herr Buss wurde im 1976 zur Anwaltschaft und wenige Jahre darauf als Notar zugelassen und ist an allen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht auftretungsberechtigt. Ende 2005 wird er seine Zulassung als “Fachanwalt für Verkehrsrecht” erhalten.
An seinem Beruf reizt ihn die Möglichkeit, Menschen in rechtlichen, aber auch menschlichen Notsituationen zu helfen. Herr Buss beschränkt sich in seiner Arbeit als Anwalt nicht nur auf seine Tätigkeitsgebiete, sondern sieht sich selbst als Dienstleister auch in allen anderen Rechtsfragen.
Viele Mandate von Rechtsanwalt Buss fallen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts an. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und des Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es hierbei vorwiegend um die Unfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird kompetent beraten und betreut.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen liegt im Baurecht. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Buss steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr Rechtsanwalt Buss unterstützt. Des Weiteren übernimmt Herr Buss Mandate aus dem Grundstücksrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Rechtsanwalt Buss berät und unterstützt Sie gern bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Buss unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
Außerdem befasst sich Rechtsanwalt Buss mit dem Architektenrecht. Hierbei kümmert er sich um die Durchsetzung der Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn, um Verträge zwischen Architekt und Bauherr und um die Honorarvergütung. Die Vergütung ist in der Regel nicht explizit vertraglich geregelt und hat deshalb nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erfolgen. Die Frage, ob die strengen Grundsätze der HOAI eingehalten sind, birgt ein nicht seltenes Rechtsstreitpotenzial. In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker wie Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten.
In seinem Interessenschwerpunkt Arzthaftungsrecht besteht eine langjährige Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Fehler. Dazu gehört insbesondere die Beratung von Patienten zu Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehlern und den daraus resultierenden Ansprüchen, sowie die Haftung von Hilfspersonen des Arztes. Außerdem vertritt er Patienten vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Falls ein Patient einen ungerechtfertigten Anspruch gegenüber einem Arzt geltend macht, weil er sich beispielsweise mit seinem Schicksal nicht abfinden mag, wehrt Rechtsanwalt Buss die Forderungen ab. Dieses Rechtsgebiet umfasst sowohl außergerichtliche Vertretungen und Beratungen als auch die gerichtliche Auseinandersetzung.
An seinem Beruf schätzt Herr Buss die Konfrontation mit dem täglichen Leben, die Unabhängigkeit und die Selbständigkeit. Zu seinen größten juristischen Stärken zählt er seine fundierten Rechtskenntnisse, seine langjährige Berufserfahrung, seine Fähigkeit zum scharfsinnigen und logischen Denken sowie den sensiblen Umgang mit Mandanten. Bei seiner Arbeit ist ihm wichtig, immer kompetent Rat geben zu können. Aus diesem Grund besucht er zahlreiche Fortbildungen und Seminare.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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