Hartmut Grundmann
Fachgebiete/Charakteristika
Hartmut Grundmann wurde 1945 in Sielbek geboren. Nachdem er für zwei Semester Architektur- und Bauingenieurwesen in Braunschweig studiert hatte, absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrecht-Universität in Kiel. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Hamburg. Er wurde im Jahr 1978 zur Anwaltschaft zugelassen, korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch und Griechisch. Im Jahre 1980 machte sich Hartmut Grundmann als Rechtsanwalt selbständig, nachdem er zuvor ein Jahr freiberuflich in Hamburg und kurze Zeit in einer Zweiersozietät in Itzehoe tätig gewesen war. Bereits im Jahre 1981 wurde er zum Notar ernannt. Herr Grundmann ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Hartmut Grundmann bezeichnet sich selbst als “Vollblutjuristen”, den an seinem Beruf die Möglichkeit reizt, seinen Mandanten bei der Bewältigung von menschlichen Schicksalen und Konfliktsituationen mit der ganzen Berufserfahrung behilflich zu sein. Zu seinen größten Stärken zählt der Jurist sein fundiertes Wissen und die große Erfahrung im Zivilrecht sowie, dank seiner Fähigkeiten die Psychologie eines Prozesses zu durchschauen.
Rechtsanwalt Grundmann berät und vertritt seine Mandanten im privaten Baurecht, Familienrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie bei Wirtschaftsberatungen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim privaten Baurecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Grundmann einen qualifizierten Ansprechpartner. Durch sein Studium des Architektur- und Bauingenieurwesens hat Herrn Grundmann ein technisches Grundverständnis für seine heutige Tätigkeit gewonnen, das auch seinen Mandanten in vielerlei Hinsicht zugute kommt.
Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Grundmanns innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Im Erbrecht berät Herr Grundmann, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, um Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung und Nachlasshaftung geht.
Rechtsanwalt Hartmut Grundmann betreut Sie in allen Fragen rund um das Steuerstrafrecht. Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine intensive steuerjuristische Aufarbeitung im Vorfeld würde frühzeitig Chancen und Risiken offenlegen und eine Strategie für die weitere Vorgehensweise anbieten. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von speziellen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, etwa bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Grundmann beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, außerdem sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) und zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hartmut Grundmann - Hohe Str. 1
25524 Itzehoe
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- +49 (4821) 5081
- Telefax
- +49 (4821) 5897

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-grundmann.de


