Eberhard Uhrich
Kurzprofil
Herr Eberhard Uhrich eröffnete im Jahr 2002 als selbständiger Rechtsanwalt in Fürstenfeldbruck seine Kanzlei.
Die Büroöffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Termine werden auch außerhalb dieser Zeiten vergeben. Außerdem sind unter Umständen Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume liegen im Fürstenfeldbrucker Stadtteil Buchenau. Parkplätze sind direkt im Haus vorhanden. Zudem ist die Kanzlei optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Mandanten, die mit der S-Bahn oder dem Bus anreisen, steigen an der Haltestelle “Buchenau” aus. Direkt gegenüber vom S-Bahnhof über einer Filiale der Deutschen Post ist die Kanzlei gelegen.
In dieser Kanzlei wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement von Rechtsanwalt Uhrich betreut, jede Angelegenheit ist “Chefsache”. Ihm kommt es besonders auf den Kontakt mit den Mandanten an. Somit nimmt er sich für jeden Hilfesuchenden ausreichend Zeit, um sich von der Sachlage ein klares Bild machen zu können, denn nur so kann auch wirklich geholfen werden. Somit zählen zu seinen Stärken das Zuhören, aber auch die Ausgeglichenheit und Ruhe, um emotional geladene Konflikte wieder auf eine sachliche Ebene bringen zu können.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Eberhard Uhrich
- Kurt-Huber-Ring 5
82256 Fürstenfeldbruck
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8141) 888030
- Telefax
- +49 (8141) 888032

- Homepage
- http://www.ra-uhrich.de
Fachgebiete/Charakteristika
Der 1953 geborene Münchner studierte an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München. 1986 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Direkt im Anschluss an sein Studium begann er seine Tätigkeit in Schrobenhausen. 1994 wechselte er in eine mittelständische Kanzlei in München. 2002 entschied sich der engagierte Volljurist, seine eigene Kanzlei zu gründen. Rechtsanwalt Uhrich ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt, somit kann er die Mandanten bei Berufungsverfahren weitervertreten.
Herr Uhrich kann die Voraussetzungen sowohl für den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”, den er 1998 verliehen bekam, als auch den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”, der ihm 1999 ausgehändigt wurde, nachweisen. Er führt damit die derzeit höchstmögliche Anzahl von Fachanwaltsbezeichnungen. Zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung bedarf es besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten, das Bestehen mehrerer Klausuren und eine gewisse Anzahl von Fällen. Diese Titel werden vom Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ausgesprochen und zeigen eine besondere Befähigung des Juristen für die einzelnen Rechtsgebiete.
Im Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Uhrich primär Mandate aus dem Individualarbeitsrecht. Kompetent steht er dem Mandanten unter anderem zur Seite, um einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, zu besprechen oder zu klären, bei Kündigungsverfahren, Fragen zur Abmahnung, zum Urlaubsanspruch, zur Teilzeitbeschäftigung, zum Mutterschutz oder bei der Überprüfung der Gehaltsabrechnung. Zudem befasst er sich mit dem Betriebsverfassungsrecht (Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsfragen).
Zusätzlich ist Rechtsanwalt Uhrich Referent für Betriebsratsschulungen, Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht beim unabhängigen Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb).
Auch im Familienrecht erfahren Mandanten bei ihm eine fundierte und eine erfolgversprechende Betreuung. Seit Beginn seiner juristischen Tätigkeit betreut Rechtsanwalt Uhrich familienrechtliche Mandate, und in seiner Kanzlei stellt dies einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt dar. Dabei versteht er es, auch die schwierige emotionale Situation des Mandanten zu berücksichtigen und ein besonderes Vertrauensverhältnis aufzubauen. Herr Uhrich ist mit den unterschiedlichsten Problemstellungen im Familienrecht vertraut und vertritt mit Kompetenz und Durchsetzungsvermögen. Zu seinen Tätigkeiten im Familienrecht gehören die Durchsetzung einer Scheidung, das Aushandeln einer Scheidungsfolgevereinbarung, die Berechnung und Durchsetzung von Unterhalt, sowie das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ferner gehören dazu die Vermögensauseinandersetzung bei einer Trennung und Ehescheidung, das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteiles, der Versorgungsausgleich, die Regelung über Ehewohnung und Hausrat sowie das Abstammungs- und Vaterschaftsverfahren. Auch Vorbeugemaßnahmen wie die Beratung zum Ehevertrag gehören dazu.
Daneben ist Rechtsanwalt Uhrich Teamjurist (Rechtsberater) bei DONUM VITAE in Bayern e.V., einer staatlichen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Uhrich ist das Erbrecht, welches die vermögensrechtlichen Folgen im Falle des Todes eines Menschen regelt. Erbfolge, Pflichteilanspruch und Pflichtteilergänzungsanspruch sind hier ebenso zu nennen wie die Gestaltung von letztwilliger Verfügung, Erbvertrag und Unternehmenstestament. Eine große Bedeutung kommt auch der Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu. Im Erbrecht ist oft eine vorbereitende Beratung notwendig, damit Eheverträge und Testamente wirklich dem Willen des Mandanten entsprechen. Auch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die häufig sehr schwierig ist, sowie die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfordern eine sorgfältige Beratung und außergerichtliche Vertretung und, wenn nötig, auch eine kompetente gerichtliche Vertretung.
Im Verkehrsrecht bearbeitet Herr Uhrich hauptsächlich Mandate aus dem Bereich Verkehrszivilrecht. Dies umfasst die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch bei Verkehrsunfällen und auch von Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden. Auch bei einem Unfallhergang, der zunächst eindeutig scheint, erlebt man ohne anwaltliche Vertretung oft böse Überraschungen in der Regulierung. Rechtsanwalt Uhrich stellt den Kontakt zur Versicherung des Gegners her, nimmt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten und übernimmt auch die gerichtliche Vertretung bei Schadensersatz. Auch bei Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen Herr Uhrich mit Rat und Tat zur Seite.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Uhrich ist nicht nur in seiner juristischen Tätigkeit überaus engagiert. Auch außerhalb seiner beruflichen Praxis ist er vielfach aktiv. So ist er Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Emmering, Beiratsmitglied bei der Brucker Elternschule, einer sozialen Einrichtung, dessen Träger zu je 1/3 der Landkreis Fürstenfeldbruck, die Stadt Fürstenfeldbruck und das Diakonische Werk sind.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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