Keine Aufgabemöglichkeit von Wohnungseigentum durch Verzicht gegenüber dem Grundbuch

Wohnungseigentum kann nicht durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden. Für diese vorherrschende Meinung spricht insbesondere, dass ein Wohnungseigentümer kraft des bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses gegenüber den anderen Wohnungseigentümern Verpflichtungen hat, vor allem Zahlungsverpflichtungen. Diesen Verpflichtungen darf sich kein Wohnungseigentümer durch Aufgabe seines Eigentums entziehen.

Beschluss des OLG Celle vom 27.06.2003

 

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